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BMAS: Reformiertes Nachweisgesetz auf Entgeltumwandlung nicht anwendbar

08.07.2022

Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 u.a. das Nachweisgesetz mit Wirkung zum 1. August 2022 geändert. Das hat auch Auswirkungen auf die bAV (vgl. Stellungnahme der aba im Rahmen der ministeriellen Anhörung des BMAS bzw. der Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales).

Danach wird es weiterhin nicht möglich sein, dass Arbeitgeber ihren umfangreichen Nachweispflichten elektronisch nachkommen können. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie sah ausdrücklich auch weniger einschneidende Maßnahmen vor, der deutsche Gesetzgeber hat sich aber für strengere Regelungen entschieden.

Nicht davon betroffen sein sollen Entgeltumwandlungen, das wurde in der Anhörung im zuständigen Ausschuss des Bundestages bereits angedeutet und jetzt durch ein Schreiben des BMAS an die aba klargestellt. Dort ist zu lesen:

Den vollen Wortlaut des Schreibens finden Sie über die blaue Download-Schaltfläche.