normal keine LG

Wissenschaftlicher Beirat beim BMF zur kapitalgedeckten Rente

22.08.2022

Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat am 17. August 2022 seine aktuelle Stellungnahme zum langfristigen kapitalgedeckten Vermögensaufbau in der Altersvorsorge vorgelegt.

Der Beirat hat sich vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag verankerten Reformvorschlags zum Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung und den Prüfaufträgen zur Weiterentwicklung der privaten Altersvorsorge mit dem Thema befasst und eine Reihe von Maßnahmen diskutiert, um eine auskömmliche Alterssicherung durch Kapitaldeckung zukunftssicher zu gestalten.

Er kommt in seiner Stellungnahme u.a. zu folgenden Empfehlungen:

  • Der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung kann dazu beitragen, die sozialen Alterssicherungssysteme zukunftssicherer zu gestalten.
  • Die freiwillige Riester-Rente sollte in Richtung eines kapitalgedeckten Systems mit verpflichtendem Beitrag reformiert werden.
  • Der Staat könnte ein breit gestreutes Anlageprodukt anbieten, das in seinen Anlagen den Grundsätzen der modernen Portfoliotheorie folgt.
  • Es sollte dabei die Möglichkeit des Opt-out in einer begrenzten Zahl von zertifizierten, ähnlich breit gestreuten Anlageprodukten geben, die transparent ihre Gebühren ausweisen.
  • Es sei zu prüfen, ob das kapitalgedeckte System durch eine mit den Fiskalregeln kompatible öffentliche Schuldenfinanzierung ausgebaut werden sollte.
  • Auf die Stellungnahme hin gab es vielfältige Reaktionen. So weist ver.di darauf hin:

„Der Beirat geht nicht auf die im Koalitionsvertrag angelegte Teilkapitaldeckung der gesetzlichen Rente ein, ebenso wenig wie auf die 2. Säule, die Betriebsrenten. Der Vorschlag schuldenfinanzierter individueller Rentenkonten ist etwas anderes als eine Aktienrücklage, deren Erträge zur Beitragsentlastung in der GRV herangezogen werden sollen.“ In Leiter bAV kritisiert Dr. Peter König, dass gar nicht auf die Auswirkungen auf den aktuellen Bestand der kapitalgedeckten Vorsorge eingegangen wird.