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EIOPA-Konsultation zur Überarbeitung des EbAV-Berichtswesens

19.09.2022

EIOPA führte vom 25. April 2022 bis 18. Juli 2022 eine Konsultation zu den geplanten Änderungen der Entscheidung des Rats der Aufseher (BoS - Decision BoS 20-362) zur Anforderung von Pensionsdaten (siehe auch BaFin-Info) durch. Dabei sei es das Ziel von EIOPA, Datenlücken zu schließen und Inkonsistenzen mit anderen Datenerhebungen zu korrigieren. Der EIOPA-Vorschlag sah dafür eine verpflichtende Übermittlung von Daten zu Derivaten und die Erhebung von Daten zu OGAW (Look-through bei Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) vor. Außerdem sollen Daten zu Zahlungsströmen der Verbindlichkeiten und grenzüberschreitendem Geschäft erhoben werden. Angestrebt wird eine teils genauere sektorale Zuordnung von Anlagen (d.h. die NACE-Codes der europäischen Statistik) zur besseren Zuordnung von ESG-Risiken (siehe PF.06.02 List of assets). Geschaffen werden soll auch eine Option für die nationalen Aufsichtsbehörden, sich die Kosten basierend auf der EIOPA-Stellungnahme zum EbAV-Kostenberichtswesen berichten zu lassen. Eine Implementierung der Änderungen soll Ende 2024 erfolgen.

Die aba hat sich inhaltlich stark in der Stellungnahme von PensionsEurope (PE-Meldung mit Link zur Stellungahme) eingebracht. Wichtig waren uns vor allem folgende Punkte: Die von EIOPA vorgesehenen Änderungen werden zu deutlich höheren Berichtsanforderungen führen. Diese gehen mit Kosten einher, und zwar nicht nur mit direkten, sondern auch mit indirekten (NACE, Ratingagenturen). Unter Proportionalitätsgesichtspunkten sind Erhöhungen der in der BoS-Entscheidung vorgesehenen Grenzen/Bilanzgrößen erforderlich. Politisch abzulehnen ist die vorgesehene Ergänzung des Kostenreportings um die EIOPA-Stellungnahme zum EbAV-Kostenberichtswesen. Wenig durchdacht erscheinen uns angesichts der extrem dynamischen Entwicklung die vorgesehenen ESG-Ergänzungen.

Bis Ende 2022 wird die Entscheidung des Rats der Aufseher zur Überarbeitung des EIOPA-Berichtswesens erwartet.