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EIOPA-Stellungnahme zum EbAV-Kostenberichtswesen

BaFin-Vorabuntersuchung steht bevor

05.10.2022

Im Hinblick auf die im Oktober 2021 veröffentlichte EIOPA-Stellungnahme zum EbAV-Kostenberichtswesen plant die BaFin bei den EbAV eine Bestandsaufnahme. Vor der Entscheidung, ob bzw. welches dauerhafte Kostenberichtswesen für EbAV eingeführt wird, will sie nämlich die in der EIOPA-Stellungnahme vorgesehene Möglichkeit einer vorherigen Untersuchung wahrnehmen (siehe Rede von Herrn Dr. Grund auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung am 5. Oktober 2021). Aktuell erwarten wir, dass der für die Bestandsaufnahme vorbereitete Fragebogen mit Erläuterungen Ende November 2022 mit einer Frist von etwa 12 Wochen an die teilnehmenden EbAV geschickt wird. Durch diesen – im Vergleich zu den ursprünglichen zeitlichen Planungen – späteren Start wird davon ausgegangen, dass die KVG dann eher in der Lage sein werden, MiFID II-konforme Kosteninformationen auch für Spezialfonds den EbAV zur Verfügung zu stellen.

Bei dieser Erhebung sollen alle Kosten der EbAV erfasst werden, wobei die Fragen zur Kapitalanlage – basierend auf den EIOPA-Vorgaben – sehr tief gehen. Die geforderten Angaben zu den Trägerunternehmen dürften teils sehr schwierig und die Antworten kaum vergleichbar werden. Der Aufwand für die EbAV wird daher erheblich sein.