normal keine LG

Fokusgruppe private Altersvorsorge

09.12.2022

Am 30. November hat das Bundeskabinett die Einführung einer Fokusgruppe beschlossen, die über eine etwaige Neukonzeption der privaten Altersvorsorge beraten soll.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart: „Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge.“

Die Fokusgruppe soll diesen zwei Prüfaufträgen aus dem Koalitionsentwurf nachgehen.

Neben den Anbieterverbänden (GDV und BVI) sollen in dem Gremium auch Vertreter der Sozialpartner, der Arbeitgeber, des Verbraucherschutzes, der Wissenschaft, des Bundesfinanzministeriums, des Bundesarbeitsministeriums sowie des Bundeswirtschaftsministeriums vertreten sein. Auch die aba ist in die Fokusgruppe eingeladen worden, da die zu diskutierenden Prüfaufträge auch unmittelbare Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben werden. Als ständige Gäste können darüber hinaus Vertreter der Bundesbank, der BaFin sowie der Deutschen Rentenversicherung teilnehmen.

Die Fokusgruppe wird vom BMF geleitet, unter Beteiligung von BMAS und BMWK

Mehr zum Thema: PolitikSteuern und AbgabenRentenbesteuerung