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Jahressteuergesetz 2022 – Photovoltaik-Anlagen und E-Ladesäulen – keine Änderungen für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen

21.12.2022

Das Jahressteuergesetz 2022 bringt für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung -sowohl bei der Einkommensteuer als auch der Umsatzsteuer. Spezial-Investmentfonds dürfen künftig bis zu 10 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge erzielen. Das Anliegen von aba und AKA wurde leider nicht aufgegriffen.

aba und AKA hatten Mitte Oktober 2022 in einem Schreiben an verschiedene Ministerien sowie einschlägige Ausschüsse von Bundestag und Bundesrat darum gebeten, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 Regelungen zu schaffen, die steuerbefreiten Altersversorgungseinrichtungen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen und E-Ladesäulen ohne die Gefährdung ihrer Steuerbefreiung ermöglichen. In der aba-Stellungnahme zum Fachdialog Betriebsrente haben wir das Anliegen erneut vorgebracht.

Das Jahressteuergesetz 2022 wurde am 2. Dezember 2022 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Am 20. Dezember 2022 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet