normal keine LG

EIOPA 2022 EbAV Klimastresstest und weiteres Vorgehen

09.03.2023

Am 6. März 2023 hat unser europäischer Dachverband PensionsEurope gemeinsam mit AEIP (European Association of Paritarian Institutionis) ein Positionspapier zum EIOPA 2022 Klimastresstest veröffentlicht. Die im Papier aufgeführten Inhalte wurden bereits mit EIOPA diskutiert, der Dialogprozess wird in den kommenden Monaten fortgesetzt werden.

EIOPA wird eine Nachbereitung des Klimastresstests durchführen. Hierzu wird EIOPA von den EbAV sowie von den nationalen Aufsichtsbehörden in zwei separaten Online-Umfragen Rückmeldungen einholen. Die Fragebögen werden eine Vielzahl an Fragen zu verschiedenen Aspekten des Klimastresstests 2022 beinhalten. Die Resultate der Umfrage sollen im Rahmen einer Abschlussveranstaltung im Juni 2023 vorgestellt und mit den Teilnehmern und nationalen Aufsichtsbehörden diskutiert werden.

Die Europäische Kommission hat die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden in einem Schreiben zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank und dem ESRB (Europäischer Ausschuss für Systemrisiken) aufgefordert, um eine einmalige Klimarisiko-Szenarioanalyse durchzuführen, mit der die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems auf dem Weg zu den EU-Zielen für 2030 bewertet werden soll. Diese Analyse soll nach Ansicht der Kommission über die üblichen Klimastresstests hinausgehen und als sektorübergreifende Übung auch Ansteckungs- und Zweitrundeneffekte berücksichtigen, um so ein besseres Verständnis der Schwachstellen im Finanzsystem zu ermöglichen.

Laut der Kommission sollte sich die Untersuchung auf die von den Finanzaufsichtsbehörden bzw. der EZB erhobenen Daten stützen, um die Durchführbarkeit zu gewährleisten und die Belastung der Finanzinstitute durch den Datenbedarf zu begrenzen. PE hat das Thema mit EIOPA erörtert, wobei letztere die Auffassung vertreten hat, dass, wenn die Qualität der Daten in ihrer EbAV-Datenbank nicht ausreicht, sie in Erwägung ziehen könnte, den EbAV-Sektor zu kontaktieren.

Die Kommission würde es begrüßen, wenn sie die Ergebnisse der Untersuchung bis Ende 2024, spätestens jedoch im ersten Quartal 2025 erhalten würde, um sie in die Arbeit der neuen Kommission, deren Amtszeit im November 2024 beginnt, einfließen lassen zu können. Nach Ansicht der Kommission sollte das Verfahren daher so bald wie möglich eingeleitet werden und könnte auf den Bilanzdaten von Ende 2022 basieren.