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BMF-Diskussionsentwurf zur Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie

30.03.2023

Das Bundesfinanzministerium hat am 20. März 2023 einen Diskussionsentwurf (DiskE) zur Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie (RL (EU) 2022/2523 des Rates vom 15. Dezember 2022) veröffentlicht. Verbände, unter ihnen die aba, haben Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21. April 2023.  Der Austausch mit den Fachverbänden dient der weiteren Vorbereitung eines Referentenentwurfs.

Ziele der Richtlinie und des Umsetzungsgesetzes sind die Sicherstellung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung sowie Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen im Interesse der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit.

Unter den vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossenen Einheiten nennt § 4 Abs. 1 Nr. 4 DiskE „Pensionfonds“. Hierbei handelt es sich, wie schon in der deutschen Fassung der Richtlinie, um eine direkte Übersetzung des weiterfassenden Begriffs „pension funds“ aus der maßgeblichen englischsprachigen Fassung der Richtlinie.

Die Begriffsbestimmungen in § 7 grenzen in den Absätzen 24 und 25 „Pensionsfonds“ von „Pensionsfonds-Dienstleistungseinheiten“ ab. Für die Herausnahme letzterer aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes sollen besondere Voraussetzungen gelten. Die Erläuterungen im Diskussionsentwurf zu beiden Absätzen enthalten Hinweise u.a. auf das Begriffsverständnis von Altersversorgungsleistungen, die von „Pensionsfonds“ laut der Definition in § 4 „fast ausschließlich“ erbracht werden. Eine Prüfung des Entwurfs im Fachausschuss Steuerrecht der aba ist angelaufen.