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BaFin-Rundschreiben-Entwürfe Fit & Proper – Stand

28.04.2023

Die BaFin hatte bis zum 31. März 2023 drei Rundschreiben-Entwürfe zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung, von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und von Personen, die für Schlüsselaufgaben verantwortlich sind oder für Schlüsselaufgaben tätig sind, zur Konsultation gestellt. Diese Rundschreiben richten sich an alle der BaFin-Aufsicht nach dem VAG unterstehenden Unternehmen (inkl. EbAV) und sollen die Merkblätter von 2018 ersetzen. Ferner wurden die Entwürfe für das Formular „Persönliche Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit“ und die „Checkliste für die einzureichenden Unterlagen“ veröffentlicht.

Die aba hat – neben dem GDV, der DAV, der Pensionskasse Hoechst (mit Verweis auf die aba-Stellungnahme), der ZVK des Gerüstbaugewerbes und der ZVK für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft – Stellung genommen. Die zentrale Kritik der aba war (siehe auch Beitrag im letzten bAV-Update): „Das Ziel der BaFin, dass die Rundschreiben bei der Berücksichtigung der vielfältigen Aspekte zugleich lesbar sein und einen maßvollen Umfang haben sollen, wird aus Sicht der EbAV leider nicht erreicht. Mehr Transparenz, eine bessere Verständlichkeit und eine leichtere Anwendung könnte man durch separate, u.a. an EbAV adressierte Rundschreiben, erreichen.“ Die Stellungnahmen sind auf der BaFin-Website zu dieser Konsultation eingestellt.

Laut aktueller BaFin-Auskunft sind die Auswertung und Würdigung der Stellungnahmen inkl. etwaiger textlicher Änderungen zu den drei konsultierten Rundschreiben-Entwürfen noch nicht abgeschlossen. Eine Veröffentlichung der drei Rundschreiben sei derzeit für das vierte Quartal 2023 geplant.