Fachdialog zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung – Stand
28.05.2023
Der Fachdialog endete am 11. Mai 2023 mit einer Abschlussveranstaltung.
In den kommenden Monaten werden BMAS und BMF einige Vorschläge, die im Fachdialog entwickelt wurden, intensiver prüfen und in ein Gesetzgebungsverfahren einbringen. In Sachen Sozialpartnermodell dürften die Themen sein: Einschlägigkeit nach § 24 BetrAVG, Abgrenzung von Tarif- und Aufsichtsrecht und die Behandlung von „Mängeln“ bei Durchführung und Steuerung. Die Themen Abfindung, betriebliche Optionssysteme, vorzeitiger Betriebsrentenbezug und neue GRV-Hinzuverdienstregelungen und auch Änderungen beim Nachweisgesetz haben gute Chancen, berücksichtigt zu werden. Angesichts leerer Kassen und einer ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechnungszins bei der Rückstellungsbildung für Direktzusagen werden viele der Forderungen zur steuerlichen Flankierung wohl auf der Strecke bleiben. Gute Aussichten hat aber ein Ausbau der wichtigen und erfolgreichen Geringverdienerförderung.
Die aba hatte sich im November 2022 mit einem umfangreichen Beitrag am Fachdialog zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beteiligt. Die aba hatte zwei BMF-Termine, und zwar am 28. März 2023 zum Bereich „Aufsicht“ und am 8. Mai 2023 zum Bereich „Steuer“. Aktuell wird fachlich an Änderungen gearbeitet, die temporäre Buchwert-Unterdeckungen im Sicherungsvermögen bei Pensionskassen zulassen, und an einem BaFin-Stresstest für Pensionskassen, der „mehr Rendite“ erlaubt.
Ob es ein eigenes Gesetz für die bAV geben wird oder die geplanten Änderungen Teil eines anderen Gesetzes werden, ist derzeit noch offen.