normal keine LG

Digitale Rentenübersicht: Verordnung über obligatorische Anbindung angekündigt

30.06.2023
© Jirsak, iStock.com, #610751954
© Jirsak, iStock.com, #610751954

Seit dem 30. Juni 2023 (15.00 Uhr) ist die Digitale Rentenübersicht für interessierte Bürger unter www.rentenuebersicht.de nutzbar. Die laut Gesetz auf ein Jahr begrenzte Erprobungs- und Evaluationsphase hat bereits im Dezember 2022 begonnen. Jetzt können konkrete Nutzererfahrungen in diese Prozesse einfließen.

Unabdingbar für die Nutzung ist eine freigeschaltete Online-Ausweis-Funktion (eID) auf dem Personalausweis. Äquivalente Funktionen gibt es auf der optional beantragbaren eID-Karte für Bürger des EU/EWR-Raums sowie auf der Aufenthaltstitel-Karte für Bürger anderer Staaten. Informationen über eine gegebenenfalls nachträgliche Aktivierung dieser Funktion, die Rücksetzung verloren gegangener PINs etc. sind u.a. hier zu finden.

Die Authentifizierung erfolgt über die auf einem PC oder Smartphone installierte AusweisApp 2.0. Als Lesegeräte kommen sowohl USB-Kartenleser als auch nahezu alle Smartphones in Betracht: das Gerät muss die Chips in den Ausweiskarten im Wege der Nahfeldkommunikation (NFC) auslesen können. Im Rahmen des weiteren Anmeldeprozesses müssen sich Nutzer dann mit ihrer Steuer-ID identifizieren.

Zunächst werden nur Daten von drei angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen verfügbar sein: Deutsche Rentenversicherung Bund, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und Union Investment (letztere mit Daten von fondsgebundenen Riester-Produkten oder anderen Produkten mit einer Auszahlung nahe zum Renteneintritt). Eine Reihe weiterer Vorsorgeeinrichtungen (diesen Begriff verwendet das Gesetz zusammenfassend für Träger aller drei Säulen) befindet sich im Anbindungsprozess, so dass sich der noch niedrige Anfangswert in nächster Zeit erhöhen dürfte.

Die Liste der angebundenen Einrichtungen ist bereits im öffentlichen Bereich von www.rentenuebersicht.de abrufbar. Eingeloggte Nutzer werden ein abgeschichtetes Informationsangebot vorfinden: zuoberst eine Startseite mit einer vereinfachten Auflistung ihrer Ansprüche bei den bereits angebundenen Vorsorgeeinrichtungen. Angezeigt wird dort nur der „prognostiziert erreichbare“ Wert (also der Wert bei einer planmäßigen Fortführung). Eine Ebene tiefer findet sich eine detaillierte Werteübersicht, differenziert nach den Merkmalen erreicht/erreichbar, garantiert/prognostiziert und gruppiert nach Auszahlungsarten. Basisinformationen über eine Steuer- und Abgabenpflicht dem Grunde nach und weitere abgesicherte biometrische Risiken runden das Informationsangebot ab. Die angezeigten Informationen sind auch exportierbar (als csv-Datei), um sie als Basis für eine Beratung mit einem Anbieter nach Wahl der Nutzer zu verwenden.

Ausblick: Offenbar als Reaktion auf den eher langsam verlaufenden Anbindungsprozess wurde am 30. Juni 2023 angekündigt, dass im BMAS die Vorbereitungen der Bundesregierung für eine Rechtsverordnung gem. § 13 Abs. 3 RentÜG begonnen haben. Im bAV-Bereich wird diese Verordnung für Versorgungsträger in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskassen ein Datum nennen, bis zu dem alle Versorgungsträger mit ihren Beständen angebunden sein müssen. Laut Gesetz sind hierbei Übergangsfristen zu gewähren. Eine Einbeziehung anderer Durchführungswege (Direktzusagen, Unterstützungskassen) oder Vorsorgeformen (z.B. Beamtenversorgung) ist auf dem Verordnungswege hingegen nicht möglich. Hierfür bedürfte es einer Gesetzesänderung.

Mehr zum Thema: PolitikArbeitsrechtAufsichtDigitale Rentenübersicht, TrackingInformationspflichten