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Trilogverhandlungen zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie: Zentrale Fragen noch offen

29.09.2023

Bei den Trilogverhandlungen zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD – siehe auch bAV-Update 2/2023) bleiben nach aktuellem Informationsstand viele für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) zentrale Fragestellungen noch unbeantwortet. Die aba setzt sich für eine Klarstellung ein, dass EbAV und Lebensversicherungsunternehmen ihre Trägerunternehmen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nicht prüfen müssen. Andernfalls könnten die CSDDD-Anforderungen dazu führen, dass Arbeitnehmer in Unternehmen, bei denen Pflichtverstöße im Sinne der CSDDD festgestellt werden, ihre betriebliche Altersversorgung verlieren, da die EbAV dann unter Umständen die „Geschäftsbeziehungen“ zu den entsprechenden Trägerunternehmen beenden müsste. Ferner unterstützt die aba die Ratsposition, nach der, analog zum deutschen Lieferkettengesetz, die Kapitalanlage beaufsichtigter Finanzunternehmen nicht Teil deren Aktivitätenkette ist.