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EIOPA-Bericht zu grenzüberschreitend tätigen EbAV 2023

30.11.2023

EIOPA hat am 27. November 2023 den regelmäßig erscheinenden Bericht „2023 Cross-border IORPs“ veröffentlicht.

Laut dem Bericht verwalten grenzüberschreitend tätige EbAV die betriebliche Altersversorgung von ca. 100.000 Versorgungsanwärtern und Begünstigten (entspricht 0,2 Prozent aller Versorgungsanwärter und Begünstigten von EbAV im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)) und Kapitalanlagen in Höhe von 10,4 Mrd. Euro. Im Lauf des Jahres 2022 hat eine belgische grenzüberschreitend tätige EbAV ihren Betrieb eingestellt. Dafür hat eine Einrichtung in Lettland, welche ihre Dienste in Estland und Litauen anbietet, die Arbeit aufgenommen. Damit bleibt die Zahl der grenzüberschreitend tätigen EbAV im EWR konstant bei 31, woraus die Aufsichtsbehörde auf eine Stabilisierung schließt. Von einem substanziellen Wachstum dieser Zahl in den kommenden Jahren geht EIOPA nicht aus.

EIOPA stellt auch in diesem Bericht fest, dass angesichts der überschaubaren Zahl an grenzüberschreitend tätigen EbAV das ursprüngliche Ziel der EbAV-Richtlinie, einen EU-Binnenmarkt für die betrieblicher Altersversorgung zu schaffen, nicht erreicht wurde. Dem Thema „grenzüberschreitende Tätigkeit“ war auch ein eigenes Kapitel im EIOPA-Ratschlag zur Überprüfung der EbAV-II-Richtlinie gewidmet, in dem die Aufsichtsbehörde unter anderem Maßnahmen zur Vermeidung von regulatorischer Arbitrage vorschlägt