normal keine LG

Quellensteuer-Richtlinienvorschlag der EU-Kommission – Kompromisstext der spanischen Ratspräsidentschaft

06.12.2023

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (sog. FASTER-Initiative; siehe bAV-Update 2/2023 für eine Zusammenfassung des Vorschlags; PensionsEurope Stellungnahme vom September 2023) wurde in den letzten Monaten in der Ratsarbeitsgruppe „Tax Questions“ analysiert, und es wurde um gemeinsame Positionen gerungen.

Auf Basis der bisher vorgeschlagenen Regelungen konnte jedoch bislang keine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten erzielt werden, da aus nationaler Sicht keine zufriedenstellenden Quellensteuerabzugsregelungen bei Umsetzung der FASTER-Richtlinie mehr anwendbar wären. Daher hat die spanische Ratspräsidentschaft im November 2023 einen neuen Kompromisstext zu FASTER vorgelegt und schlägt wesentliche Änderungen (in den Erwägungsgründe und im Anwendungsbereich) der Richtlinie vor. Erfreulich für Altersversorgungssysteme sind - v.a. wenn sie in Spezialfonds investiert sind – die vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 13a für indirekte Anlagen.

Die Arbeit zu diesem Richtlinienvorschlag wird im ersten Halbjahr 2024 unter belgischer Ratspräsidentschaft fortgeführt werden. Aktuell ist noch offen, wann und wie die Quellensteuer-Richtlinie finalisiert wird.