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Initiative der EU-Kommission „Rationalisierung von Berichtspflichten“: PensionsEurope Stellungnahme

11.12.2023

Zum Vorhaben der EU-Kommission, die Berichtspflichten für Unternehmen und Verwaltungen um 25 Prozent zu reduzieren, ohne dabei die mit den Berichtspflichten verbundenen politischen Ziele zu untergraben, konnte man sich bis 1. Dezember 2023 äußern. Unterstützt von der aba hat sich der europäische Spitzenverband der betrieblichen Altersversorgung PensionsEurope mit einem Beitrag beteiligt.

In der entsprechenden Stellungnahme weist PensionsEurope darauf hin, dass die Berichtspflichten  für Altersversorgungseinrichtungen durch deren undifferenzierte Einbeziehung in den Anwendungsbereich horizontaler Finanzmarktregulierung (z. B. Offenlegungsverordnung, DORA) stark angewachsen sind. Spezifika von Altersversorgungseinrichtungen (z. B. Beteiligung von Versorgungsberechtigten an der Governance, kein Vertriebsinteresse) werden dabei regelmäßig ignoriert, wodurch die Berichtspflichten zu sehr geringem bzw. häufig gar keinem Mehrwert führen. Die entsprechenden Kosten werden allerdings von den Versorgungsberechtigten in Form von geringeren Renten getragen, was die soziale Funktion der Einrichtungen einschränkt.

PensionsEurope fordert, die Befugnisse der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hinsichtlich der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV, in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds) nicht weiter auszuweiten. Ferner sollen die Europäischen Aufsichtsbehörden künftig begründen, wenn von ihnen beschlossene Berichtspflichten über bereits bestehende nationale Anforderungen hinausgehen.