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DORA-Verordnung: Zweite Konsultationsphase zur Level-II-Regulierung gestartet

12.12.2023

Die ergänzende Level-II-Regulierung zur DORA-Verordnung (EU) 2022/2254 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor nimmt konkretere Formen an. In der ersten Phase einer Konsultation der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) wurden im Juni 2023 fünf Entwürfe für technische Regulierungs- und Durchführungsstandards (vgl. Artikel der aba dazu) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Die aba hatte ihre Bewertungen in die gemeinsame Stellungnahme von PensionsEurope eingebracht (veröffentlicht am 15. September 2023, hier abrufbar). Nach aktuellen Plänen werden die ESA ihre finalen Entwürfe der Regulierungsakte Mitte Januar 2024 der Kommission übermitteln, die dann binnen dreier Monate über deren Annahme entscheiden muss.

Am 8. Dezember 2023 haben die ESA die Entwürfe für die zweite und letzte Konsultationsphase veröffentlicht (Link zur Konsultationsseite). Die Konsultationsfrist läuft bis 4. März 2024.

Im Einzelnen vorgestellt wurden Entwürfe

  • eines technischen Regulierungsakts gem. Art. 30 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 30 Abs. 2a DORA-VO über die bei der Untervergabe von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen beachtenden Aspekte
  • eines technischen Regulierungsstandards gem. Art. 41 Abs. 2 DORA-VO über die Harmonisierung der Voraussetzungen für die Durchführung der Überwachungstätigkeiten bei IKT-Drittdienstleistern
  • eines technischen Regulierungsakts gem. Art. 20 DORA-VO über die Harmonisierung von Inhalt und Vorlagen von Meldungen schwerwiegender Vorfälle: Meldungsinhalte, Fristen, Formulare etc.
  • eines technischen Regulierungsakts gem. Art. 26 Abs. 11 DORA-VO über die nähere Ausgestaltung von TLPT-Tests
  • gemeinsamer Leitlinien für die Schätzung der aggregierten jährlichen Kosten und Verluste aus schwerwiegenden Vorfällen gem. Art. 11 Abs. 11 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 10 DORA-VO
  • gemeinsamer Leitlinien über die Zusammenarbeit der ESA mit nationalen Aufsichtsbehörden

​​​​​Die aba wird wieder – wie bei der ersten Welle – mit Beteiligung der zuständigen Gremien die gemeinsame Stellungnahme von PensionsEurope unterstützen.