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Steuererklärungspflicht von Rentnern

15.03.2024

Mit dem fortschreitenden Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung (u.a. auch auf das Alterseinkünftegesetz zurückgehend) sind zunehmend immer mehr Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies zeigt sich auch klar in den Lohnsteuerstatistiken. Die Steuererklärungspflicht wird vermehrt von Rentnern als Belastung empfunden. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die im letzten Jahr vom Bundesfinanzministerium eingesetzte Kommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ auch mit der Frage befasst, ob und wie Rentner künftig ggf. bei ihrer Steuererklärungspflicht entlastet werden könnten. Mit konkreten Vorschlägen der Expertenkommission sei im Sommer 2024 zu rechnen.

Ein Vorhaben, Rentner in der Form entlasten zu wollen, dass die auszahlende Stelle für sie die Aufgabe im Rahmen einer Rentenquellenbesteuerung übernimmt, könnte weitreichende Konsequenzen haben. Auf dem Forum Steuerrecht der aba am 12. März 2024 in Mannheim schätzte Herr Dr. Volker Landwehr vom GDV ein, dass eine pauschale Quellenbesteuerung den offensichtlichen Nachteil hätte, dass einkommensstarke Rentner begünstigt würden (zu niedriger Steuersatz) und einkommensschwächere letztlich zur Vermeidung von Besteuerungsnachteilen in die individuelle Veranlagung getrieben würden. Zudem seien die bürokratischen Lasten für die Versorgungsträger schon heute sehr hoch. Hier gelte es, Bürokratie ab- und nicht aufzubauen.

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