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EIOPA-Workshop zur Vorbereitung einer Stellungnahme bzw. Leitlinie: Liquiditätsrisikomanagement

18.03.2024

Vor dem Hintergrund der „Gilt Market Crisis“ im Vereinigten Königreich im Herbst 2022 hatte die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) in ihrem Advice zur Überprüfung der EbAV II-Richtlinie angekündigt, eine Stellungnahme („opinion“, Art. 29 EIOPA-VO 1094/2010) oder Leitlinien ("guidelines“, Art. 16 EIOPA-VO (EU) 1094/2010) über die Beaufsichtigung des Liquiditätsrisikos von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) mit materiellem Liquiditätsrisiko zu erlassen. Während sich eine Stellungnahme regelmäßig nur an die national zuständigen Aufsichtsbehörden richtet, richten sich Leitlinien auch direkt an die beaufsichtigten Unternehmen.

Als Teil der Vorbereitung dieser Stellungnahme oder Leitlinie organisierte EIOPA am 14. März 2024 einen Stakeholder-Workshop, auf dem zunächst Ruari Grant vom britischen Verband die „Gilt Market Crisis“ und deren Folgen erläuterte. Anschließend gaben Experten aus vier Mitgliedstaaten, darunter Dr. Stefan Nellshen (Bayer Pensionskasse VVaG) als Vertreter einer deutschen Einrichtung, einen Überblick über ihr Liquiditätsrisikomanagement. Aus den Vorträgen wurde deutlich, dass es verschiedene Arten gibt, mit Liquiditätsrisiken umzugehen und die jeweils passende immer stark von den Rahmenbedingungen einer Altersversorgungseinrichtung abhängt (z. B.: Werden nur lebenslange Renten ausgezahlt oder sind auch (Teil-)Kapitalauszahlungen möglich?). Entsprechend sprachen sich alle Experten für einen prinzipienbasierten Ansatz aus.

Zusätzlich zum Workshop am 14. März 2024 hat EIOPA Anfang März einen Fragebogen zum Thema „Liquiditätsrisikomanagement“ an die nationalen Aufsichtsbehörden versendet, welche diesen im Lauf des Monats ausgefüllt zurücksenden sollen.

EIOPAs weiterer Zeitplan zur Erstellung der Stellungnahme oder Leitlinie ist wie folgt:

  • April bis Mai 2024: Entwicklung eines Entwurfs der Stellungnahme bzw. Leitlinie und einer Folgenabschätzung;
  • Juli bis September 2024: Öffentlicher Konsultationsprozess zum EIOPA-Entwurf;
  • Oktober bis Dezember 2024: Fertigstellung der Stellungnahme bzw. Leitlinie und der Folgenabschätzung;
  • Q1 2025: Veröffentlichung der Stellungnahme bzw. Leitlinie.