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Verordnungsvorschlag zur Konsolidierung von Berichtsanforderungen

ECON-Forderungen zur Harmonierung des Berichtswesens auch für EbAV

26.03.2024

Am 17. Oktober 2023 hatte die EU-Kommission den Vorschlag einer Verordnung im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung veröffentlicht. Mit dem Vorschlag sollen verschiedene existierende Verordnungen, darunter auch die der Europäischen Aufsichtsbehörde für das für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), geändert werden. Ziel ist es, im Bereich des Binnenmarkts, speziell im Finanzdienstleistungssektor, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden zu vereinfachen und die Konsolidierung der derzeit nach verschiedenen Anforderungen durchgeführte Berichterstattung von Finanzmarktteilnehmern zu erleichtern.

Es soll vermieden werden, dass Berichterstattungsersuchen doppelt gestellt werden, wenn mehrere Behörden befugt sind, bestimmte Daten zu erheben, es aber keine explizite Rechtsgrundlage für einen einschlägigen Datenaustausch zwischen den entsprechenden Behörden gibt. Entsprechend soll der interbehördliche Austausch von Daten ermöglicht bzw. vereinfacht werden. Der Vorschlag enthält zudem das Mandat für die Behörden, überflüssige bzw. veraltete Anforderungen aufzuheben. Ferner soll die Kommission besser in die Lage versetzt werden, Daten zur Vorbereitung von Richtlinien- oder Verordnungsvorschlägen und zur Durchführung von Folgenabschätzungen und Evaluierungen einzuholen. Nicht zuletzt will die Kommission ermöglichen, dass zwischen Finanzinstituten, Forschern und anderen Einrichtungen mit berechtigtem Interesse unter strengen Auflagen Informationen ausgetauscht werden. Allerdings schlägt die Kommission auch vor, EIOPA zu ermächtigen, die Wirksamkeit der nationalen Berichtspflichten und den Grad der Übereinstimmung der Anforderungen mit den im Unionsrecht festgelegten Anforderungen zu bewerten.

Am 2. Februar 2024 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments seinen Bericht zu dem Dossier veröffentlicht. In diesem Bericht will das Parlament grundsätzlich die Vermeidung doppelter Berichtspflichten auch auf Offenlegungen ausweiten. Zudem erweitert ECON den Vorschlag der Kommission um eine Harmonisierung des Aufsichts- und Berichtswesens sowie um neue, im Kommissionsvorschlag nicht vorgesehene Inhalte, wie z. B. den Aufbau eines „Single Integrated Reporting System“.

Nach Einschätzung der aba-Geschäftsstelle handelt es sich vor allem beim Bericht des ECON-Ausschusses um den Versuch einer systematischen Stärkung der EU-Aufsichtsbehörden. Während die Zielsetzung, die Verhinderung doppelter Berichtsanforderungen durch verschiedene Behörden zu unterstützen ist, wird eine Europäisierung der Berichtsanforderungen kritisch gesehen. Durch den sektorübergreifenden Ansatz der Verordnung besteht für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) die Gefahr, dass das Ziel konsistenter Berichtsanforderungen zu noch mehr und unpassenden Anforderungen führt.

Eine Positionierung des Rates zu dem Vorschlag liegt nach aktuellem Stand (26. März 2024) noch nicht vor. Es ist nach Einschätzung des europäischen Dachverbands der betrieblichen Altersversorgung PensionsEurope jedoch eher wahrscheinlich, dass das Dossier noch vor den Europawahlen im Juni 2024 in das Trilogverfahren geht.