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BaFin-Sonderabfragen

28.03.2024

Vorabuntersuchung EbAV-Kostenberichtswesen: Die BaFin hatte bis Ende Mai 2023 eine Kosten-Bestandsaufnahme bei EbAV mit einer Bilanzsumme von mindestens 750 Mio. EUR durchgeführt (siehe auch Bericht im bAV-Update 4/2023). Die Veröffentlichung des Ergebnisberichts der BaFin wird jetzt im zweiten Quartal 2024 erwartet. Die Einführung eines dauerhaften EbAV-Kostenberichtswesen erwarten wir weiterhin nicht.

Hintergrund war die am 7. Oktober 2021 von EIOPA veröffentlichte Stellungnahme (Opinion) über die aufsichtliche Berichterstattung von Kosten und Gebühren von EbAV. Diese Empfehlungen finden sich auch im EIOPA-Ratschlag zur Überprüfung der EbAV-II-RL wieder, den EIOPA Ende September 2023 an die EU-Kommission gegeben hatte.

Gewerbeimmobilien: Die BaFin plant bei kleineren Pensionskassen zeitnah eine Sonderabfrage zu Gewerbeimmobilien. Abgefragt werden soll das aggregierte Gewerbeimmobilien-Exposure und Einzel-Exposures.

Fachkräftemangel bei EbAV: Ferner erwarten wir bei voraussichtlich allen EbAV eine BaFin-Sondererhebung zum Fachkräftemangel bei EbAV. Ziel und weiteres Vorgehen: Die BaFin wird eine Erhebung durchführen, um zu identifizieren, ob und in welchen Geschäftsbereichen bei EbAV tendenziell ein Fachkräftemangel vorliegt bzw. hier für die Zukunft die Gefahr gesehen wird. Ferner möchte die BaFin in Erfahrung bringen, mit welchen Maßnahmen auf einen solchen Fachkräftemangel reagiert wird. In die Erhebung sollen alle Pensionskassen und Pensionsfonds, die unter Aufsicht der BaFin stehen, einbezogen werden. Es ist geplant, den Fragebogen Mitte April 2024 an die Altersversorgungseinrichtungen zu versenden. Die Beantwortung und Rücksendung der Fragebögen sollen bis zum 30. Juni 2024 erfolgen.