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Digitale Rentenübersicht: Verfahren zum Schnittstellentest für Vorsorgeeinrichtungen in Vorbereitung

28.03.2024

Am 31. März 2024 endet die in der Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) festgelegte Frist für die Registrierung von Vorsorgeeinrichtungen bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR). Sie betrifft im Bereich der betrieblichen Altersversorgung Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. In den folgenden zwei Quartalen, bis 30. September 2024, soll die technische Anbindung stattfinden, d.h. also die Einrichtung der Kommunikationsschnittstellen zwischen den ZfDR-Servern und den Servern von Vorsorgeeinrichtungen oder ihren Dienstleistern.

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass für eine Einhaltung des in der RentÜAV vorgesehenen Zeitplans stärkere Zuwächse bei den Anbindungszahlen erforderlich sind. Technisch funktionierend angebunden waren am 25.März 2024 ausweislich der (anlassbezogen zu Beginn jeder Woche aktualisierten) Liste der der ZfDR 25 Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskassen und Pensionsfonds) und rund 20 Lebensversicherungsunternehmen. Dies ist noch eine Minderheit von den Ende 2022 unter BaFin-Aufsicht stehenden knapp 126 Pensionskassen, 34 Pensionsfonds und rund 80 Lebensversicherungsunternehmen. Vorsorgeeinrichtungen mit weniger als 1.000 anzubindenden Altersvorsorgeansprüchen sind zwar von der Anbindungspflicht befreit, einige Versorgungsträger unterhalb der Schwelle haben aber bereits von der Möglichkeit einer freiwilligen Anbindung Gebrauch gemacht.

Die Reihenfolge der technischen Anbindung wird grundsätzlich von der ZfDR unter Berücksichtigung der Zahl der anzubindenden Vorsorgeansprüchen in absteigender Reihenfolge festgelegt. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass insbesondere die Installation von Sicherheitszertifikaten aufwändig und fehlerträchtig sein kann. In solchen Fällen entsteht derzeit ein hoher Abstimmungsaufwand, der durch Terminabsprachen zwischen ZfDR, Vorsorgeeinrichtungen oder Dienstleistern und damit verbundenen Wartezeiten viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Die aba begrüßt daher die Ankündigung der ZfDR, bis Juni 2024 ein Selbsttest-Verfahren zu entwickeln. Dadurch würden Vorsorgeeinrichtungen im Anbindungsprozess mehr Spielräume erhalten, um innerhalb eines ihnen von der ZfDR zugewiesenen Zeitfensters zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl ohne aktives Zutun von ZfDR-Mitarbeitern Verbindungstests durchzuführen. Mit einem gut funktionierenden Testverfahren würde sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, den Zeitplan der RentÜAV einzuhalten und die technische Anbindung bis 30. September 2024 sowie die „Lieferfähigkeit“ für Vorsorgedaten aller Anwärter bis 31. Dezember 2024 gewährleisten zu können.