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„IT-Sicherheit bei EbAV“: BaFin-Rundschreiben VAIT ist veröffentlicht

06.07.2018

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. Juli 2018 das BaFin-Rundschreiben 10/2018 „Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT)“ veröffentlicht (siehe auch BaFinJournal Juli 2018, S. 4.). Das VAIT-Rundschreiben enthält aus Sicht der BaFin keine neuen Anforderungen an die Unternehmen und ihre IT-Dienstleister, sondern erläutert nur bereits bestehende aufsichtliche Anforderungen. Eine Umsetzungsfrist ist daher nicht vorgesehen.

Die aba-Arbeitsgruppehatte sich vor allem im zweiten Quartal 2018 mit dem VAIT-Rundschreiben befasst. Der Artikel „VAIT – Praktische Hinweise für die Umsetzung in Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ erschien in Ausgabe 5 der aba-Zeitschrift (BetrAV S. 362 f., für Mitglieder mit Online-Zugang aufrufbar im Mitgliederbereich).