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BMF-Konsultation: Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

05.03.2020

Der Entwurf für das BMF-Schreiben „zur Anwendung der neuen Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ (insbesondere der §§ 138d – 138k AO) steht noch bis zum 3. April 2020 zur Konsultation.

Mit diesem BMF-Schreiben sollen die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) eingeführten Neuregelungen näher erläutert werden. 

Das BMF-Schreiben soll – laut BMF – nach abschließender Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Berücksichtigung etwaiger Verbändestellungnahmen spätestens im Juni 2020 veröffentlicht werden.