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Absage der aba-Jahrestagung am 6./7. Mai 2020

19.03.2020

Die aktuelle Situation erfordert von uns allen ein verantwortungsvolles Handeln und konsequente Maßnahmen. Die Gesundheit unserer Mitglieder, Referenten, Gäste und Mitarbeiter sowie ein solidarisches Miteinander stehen für die aba an erster Stelle.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht abschätzbar, ob die derzeit für Berlin geltenden Verbote von Veranstaltungen nicht über den 20. April 2020 hinaus verlängert werden müssen.

Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten sagen wir die 82. aba-Jahrestagung am 6. und 7. Mai 2020 ab.

Bereits angemeldete Teilnehmer erhalten von uns in den nächsten Tagen gesonderte Informationen über die Erstattung ihrer Tagungsbeiträge und Verpflegungspauschalen.

Von der Absage betroffen ist auch die aba-Mitgliederversammlung, die im Rahmen der Jahrestagung stattfinden sollte. Diese werden wir auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Über Einzelheiten werden wir in Kürze durch ein Mitgliederrundschreiben informieren.

Wir werden versuchen, durch einen Ausbau unseres Angebots an Online-Seminaren einen Teil der geplanten Vorträge (neben der Jahrestagung wurden bereits das aba-Forum Arbeitsrecht, das aba-Forum Steuerrecht und der Infotag Versorgungsausgleich abgesagt) online zugänglich zu machen.

Auch über diese Angebote werden wir in den kommenden Wochen in Form von Mailings und im Bereich Weiterbildung unter www.aba-online.de informieren.

Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf!

Mehr zum Thema: aba-Intern