BMF-Konsultation zur Zinszusatzreserve – Anpassungen der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
31.03.2020
Gegenstand der Verordnung ist die im vierten Quartal 2019 bereits diskutierte Anpassung der Mindestzuführungsverordnung in der Lebensversicherung und eine entsprechende Anpassung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (siehe Art. 2). Die Neuregelung soll laut BMF „für Eigentümer und andere Beteiligte einen Anreiz setzen, sich an der Finanzierung der Zinszusatzreserve zu beteiligen“.
Stellungnahmefrist war der 27. Januar 2020. Die abgegebenen Stellungnahmen (darunter auch von der aba) dürften demnächst auf der BaFin-Website veröffentlicht werden.