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BAG hat über Eintrittspflicht des PSVaG bei Herabsetzung einer Pensionskassenrente entschieden

23.07.2020

Das Bundesarbeitsgericht hat über den Fall entschieden, der Anlass zu dem EuGH-Urteil über die Eintrittspflicht des PSVaG bei Herabsetzung einer Pensionskassenrente und Insolvenz des Arbeitgebers gegeben hatte. 

Die beiden alternativen Voraussetzungen für eine solche Einstandspflicht - Kürzung der Leistung der Pensionskasse um mehr als die Hälfte oder Reduzierung des Einkommens des ehemaligen Arbeitnehmers unter die für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle - sah das BAG als nicht erfüllt an; damit hatte die Revision des PSVaG Erfolg.

Pressemitteilung vom 21.7.2020