Rentendatenprojekt: BaFin-Konsultation zu einer geänderten Allgemeinverfügung
22.09.2020
Die Änderungen nehmen Bezug auf die BoS-Entscheidung 20-362 vom 2. Juni 2020, mit der der Rat der Aufseher von EIOPA die BoS-Entscheidung 18-114 vom 10. April 2018 ersetzt und in diesem Zuge auch die neue Taxonomie 2.5.0 für Pensionsdaten eingeführt hat.
Berichtspflichtige Altersversorgungseinrichtungen müssen die aktualisierte Allgemeinverfügung ab dem 1. Januar 2021 verwenden und erstmals berücksichtigen, wenn sie die Daten für das vierte Quartal 2020 (bis 4. März 2021) und die Jahresmeldung 2020 (bis 4. Juni 2021) übermitteln.
Hintergrundinformationen zum EIOPA-Rentendatenprojekt finden sich auf der aba-Homepage sowie auf einer passwortgeschützten Plattform der aba. Auf dieser können Fragen in Zusammenhang mit den Berichtspflichten in einem geschützten Benutzerkreis von Praktikern aus der aba-Mitgliedschaft diskutiert werden. Registrierungen können per E-Mail an berichtspflichten@aba-online.de beantragt werden.