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Digitale Rentenübersicht: Ende gut, alles gut? Von wegen, jetzt geht‘s erst los

23.11.2020

Am 19. November 2020 verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf „Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie der Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze“ aufgrund einer gleichlautenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Dieser hatte am Vortag den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Digitale Rentenübersicht mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und der Grünen-Fraktion in geänderter Fassung beschlossen. Die Fraktionen von AfD, FDP und der Linken enthielten sich.

In der vorangegangenen Ausschuss-Anhörung wurden Verbände und Einzelsachverständige befragt. Auch die aba war geladen und hatte im Vorfeld eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Eine Sonderausgabe des Newsletters bAV-Update berichtet am 24. November 2020 über Details der parlamentarischen Beratungen und gibt einen Ausblick auf die nächsten Schritte, darunter die Besetzung des Steuerungsgremiums, der Fachbeiräte sowie die Verordnungsgebungsverfahren.

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