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BaFin-Rundschreiben Solvabilität

22.12.2020

Die aba hat sich mit einer Stellungnahme an der BaFin-Konsultation „Solvabilität“ beteiligt (aba-Stellungnahme im aba-Mitgliederbereich).

Die BaFin hatte am 12. Oktober 2020 den Rundschreibenentwurf zur „Solvabilität von kleinen Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pensionskassen und Pensionsfonds“ bis zum 23. November 2020 zur Konsultation gestellt (BaFin-Konsultation). Aus Sicht der BaFin hat die Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie in deutsches Recht die Neufassung des Rundschreibens 4/2005 (VA) – Solvabilität der Versicherungsunternehmen erforderlich gemacht. Die Neufassung stelle jetzt „die gesetzlichen Grundlagen zur Solvabilität im VAG, in der Kapitalausstattungs-Verordnung und in der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung umfassend dar“. Die aba hat die Aktualisierung des Rundschreibens aus dem Jahr 2015 begrüßt und den vorgeschlagenen Titel des Rundschreibens, der noch an die VAG-Systematik vor dem EbAV-II-Umsetzungsgesetz erinnert und die Relevanz der beaufsichtigten Unternehmen, für die dieses Rundschreiben erstellt wird, nicht widerspiegelt, kritisiert. Zudem hat sie detaillierte Anmerkungen und Änderungsvorschläge zum Entwurf vorgebracht.

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