Klimawandel-Risiko-Szenarien in ORSA für Versicherer
23.12.2020
Mit dieser Stellungahme will EIOPA ihre Erwartungen an die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Beaufsichtigung der Integration von Klimawandel-Risikoszenarien durch Versicherer in ihrer ORSA darlegen. Dabei werde ein risikobasierter und verhältnismäßiger Ansatz angewandt, der die aufsichtliche Konvergenz in ganz Europa verbessere. Der rechtliche Hintergrund dafür ist Art. 29 EIOPA-VO (Gemeinsame Aufsichtskultur), wonach es Aufgabe von EIOPA ist, u.a. zur Schaffung einer gemeinsamen Aufsichtskultur Stellungnahmen an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu geben. Angesichts der bisherigen Erfahrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Diskussion zu ORSA bzw. die zu erwartende EIOPA-Stellungnahme mittelfristig auch auf die EbAV (z.B. auf die ERB) ausstrahlen wird.