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Offenlegungs-VO: Veranstaltung der BaFin-Wertpapieraufsicht am 27. April 2021

11.05.2021

Die Agenda und die Folien zu dieser Veranstaltung, an der ausschließlich Beschäftigte bei Kapitalverwaltungsgesellschaften und deren Verbänden teilnehmen konnten, wurden auf der BaFin-Website eingestellt

Der verlinkte Vortrag sollte u.a. das Verständnis für die Verknüpfung der Offenlegungs-VO mit dem Kapitalanlagegesetzbuch fördern. Bei den produktbezogenen Offenlegungspflichten wird zwischen Publikums-AIF, Spezial-AIF und OGAW unterschieden. Auch ein Teil der diskutierten Fragen bzw. Antworten wäre für Altersversorgungseinrichtungen interessant gewesen (z.B. „Wie wird seitens der BaFin die Anforderung aus Artikel 10 bzgl. produktspezifischer Publikationspflichten bei Spezial-AIF und Finanzportfolioverwaltungsmandaten (insbesondere bei Single-Investoren) interpretiert? Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Verschwiegenheitserklärung bei solcher Art von Mandaten?“).