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Neue Sammelverfügungen veröffentlicht und umzusetzen

09.08.2021

Die „Sammelverfügung vom 28. Juli 2021 betreffend die Berichtspflichten der Versicherungsunternehmen über ihre Kapitalanlagen“ richtet sich an Pensionskassen und kleine Versicherungsunternehmen und ersetzt künftig die Sammelverfügung vom 21. Juni 2011. Basierend auf diesen Vorgaben ist zu berichten über die Kapitalanlagen, die Buch- und Zeitwerte, die stillen Reserven und stillen Lasten sowie über die Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva.

Die „Sammelverfügung vom 29. Juli 2021 betreffend die Berichtspflichten der Pensionsfonds über ihre Kapitalanlagen“ richtet sich an Pensionsfonds. Für sie wurden mit der Sammelverfügung erstmals Pflichten geschaffen, über ihre Kapitalanlagen und Bedeckung zu berichten.

Die Adressaten sind zum Stichtag 31. Dezember 2021 dazu verpflichtet, die neuen Berichtspflichten zu befolgen. Sterbekassen zählen nicht mehr zu den Adressaten.

Der BVI stimmt derzeit die überarbeiteten Datenblätter zur Anlage „Fonds“ sowie zur Schuldnerliste ab und wird sie dann zur Verfügung stellen. Gleichzeitig arbeitet der BVI noch daran, die Erläuterungen zu den Datenblättern zu aktualisieren und die Datenblätter auch in Englisch anzufertigen.