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Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierung – Bundesbank hat Allgemeinverfügung zur Übermittlung von Daten erlassen

29.09.2021

Die Deutsche Bundesbank hat am 29. September 2021 ihre Allgemeinverfügung zur Anforderung von Daten über die Ausgestaltung der Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland von finanziellen Kapitalgesellschaften veröffentlicht.

Über die Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) wurde die Deutsche Bundesbank dazu ermächtigt, Daten im Rahmen der Vergabe von Darlehen an natürliche Personen zum Bau oder Erwerb von im Inland gelegenen Wohnimmobilien abzufragen. Die Verordnung definierte die Meldepflichtigen (auch Pensionskassen), die zu meldenden Daten sowie Form, Format und Zeitpunkt der Datenerhebung.

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