Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierung – Bundesbank hat Allgemeinverfügung zur Übermittlung von Daten erlassen
29.09.2021
Über die Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) wurde die Deutsche Bundesbank dazu ermächtigt, Daten im Rahmen der Vergabe von Darlehen an natürliche Personen zum Bau oder Erwerb von im Inland gelegenen Wohnimmobilien abzufragen. Die Verordnung definierte die Meldepflichtigen (auch Pensionskassen), die zu meldenden Daten sowie Form, Format und Zeitpunkt der Datenerhebung.