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Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung

01.03.2022

Die EU-Kommission hat am 23. Februar 2022 den RL-Vorschlag „über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937“ vorgelegt (CSDD, Corporate Sustainability Due Diligence; Richtlinienvorschlag mit Anhang).

Beim RL-Vorschlag CSDD sind Altersversorgungseinrichtungen zwar „dem Grunde nach“ dabei, doch mangels „500 Beschäftigten und mehr“ dürften sie (zumindest direkt) nicht betroffen sein.