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RL-Vorschlag der EU-Kommission „Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung“

15.06.2022

Die EU-Kommission hatte am 23. Februar 2022 den Richtlinienvorschlag „über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937“ vorgelegt (CSDD, Corporate Sustainability Due Diligence).

Inzwischen liegt der Vorschlag inklusive Anhang in sämtlichen Amtssprachen vor. Die Ratserörterungen dazu haben bereits begonnen (Link zum Gesetzgebungsverfahren). Beim RL-Vorschlag CSDD sind Altersversorgungseinrichtungen zwar „dem Grunde nach“ dabei, doch mangels „500 Beschäftigten und mehr“ dürften deutsche EbAV (zumindest direkt) nicht betroffen sein.