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Kapitalanlagen zur Durchführung reiner Beitragszusagen – BaFin-Nachweisung 679

23.06.2023

Die BaFin wird sich mit der neuen Nachweisung 679 zukünftig über die Kapitalanlagen zur Durchführung der reinen Beitragszusage (rBz) berichten lassen.

Die Struktur der Nachweisung orientiert sich an den Anlagekategorien nach § 17 Abs. 1 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV), da bei der Durchführung der rBz die §§ 16 bis 20 PFAV entsprechend anzuwenden sind. Außerdem wird den Besonderheiten der rBz Rechnung getragen. Die Nachweisung soll einmal jährlich (jeweils zum Stichtag 31.12. bis zum Ende des auf das Kalenderjahr folgenden Monats) von den Anbietern eingereicht werden. In ergänzenden BaFin-Hinweisen findet sich die Auslegung der BaFin hinsichtlich der Frage, wann mehrere Sicherungsvermögen bzw. gesonderte Anlagestöcke im Rahmen der rBz zu bilden sind.

 

Es ist davon auszugehen, dass die BaFin diese Berichtspflichten gegenüber den tatsächlichen Anbietern der rBz jeweils mit einem Einzelverwaltungsakt erlassen wird.

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