Regierungsentwurf Zukunftsfinanzierungsgesetz – künftiges BaFin-Meldewesen
22.09.2023
Artikel 31 sieht Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vor, u.a. eine neu geschaffene Verordnungsermächtigung nach § 310a VAG. Geplant ist eine Umstellung bestehender Einreichungspflichten auf eine ausschließlich elektronische Einreichung bei der BaFin.
Die BaFin überarbeitet bereits die technischen Anforderungen des nationalen Meldewesens für alle Versicherungsunternehmen und EbAV unter BaFin-Aufsicht. Das zukünftige Meldeformat wird XBRL sein (siehe EbAV-Aufsichtsrechtstagung).