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Regierungsentwurf Zukunftsfinanzierungsgesetz – künftiges BaFin-Meldewesen

22.09.2023

Der Regierungsentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde am 16. August 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Bundestag hat am 21. September 2023 in erster Lesung den Entwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz beraten.

Artikel 31 sieht Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vor, u.a. eine neu geschaffene Verordnungsermächtigung nach § 310a VAG. Geplant ist eine Umstellung bestehender Einreichungspflichten auf eine ausschließlich elektronische Einreichung bei der BaFin.

Die BaFin überarbeitet bereits die technischen Anforderungen des nationalen Meldewesens für alle Versicherungsunternehmen und EbAV unter BaFin-Aufsicht. Das zukünftige Meldeformat wird XBRL sein (siehe EbAV-Aufsichtsrechtstagung).