BMF-Antwortschreiben zum Ausbau von PV-Anlagen und E-Ladesäulen bei steuerbefreiten Altersversorgungseinrichtungen
21.12.2023
„Hinsichtlich der Anregung zur Schaffung von Rechtssicherheit in Bezug auf den Bestand der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG für klimapolitisch gewollte Investitionen von Altersvorsorgeeinrichtungen in Photovoltaikanlagen und Ladesäulen sind nach Auffassung der Finanzverwaltung Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bzw. dem Betrieb von Ladesäulen auf bzw. an Gebäuden im Vermögensbestand der Kassen als Teil der persönlich steuerbefreiten Anlagestrategie erfasst.“