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Renten Tracking und Dashboard: Empfehlungen aus Brüssel, aber die Entscheidungen müssen die Mitgliedstaaten treffen

01.12.2021

Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung und stellvertretender Vorsitzender von PensionsEurope, dem Dachverband der europäischen Verbände rund um die betriebliche Altersversorgung, erklärte heute im Rahmen der ersten European Retirement Week:

„Nationale Renteninformationssysteme (PTS) können sehr wirksame Instrumente sein, um den Menschen ihre finanzielle Situation im Alter bewusst zu machen und ihnen zu helfen, die richtigen finanziellen Entscheidungen zu treffen. Nationale Renteninformationssysteme müssen durch gute Rahmenbedingungen zum Aufbau kapitalgedeckter Altersversorgung unterstützt werden. Sonst können identifizierte Versorgungslücken nicht sinnvoll geschlossen werden.“

Gleichzeitig betonte Stiefermann: „Rentenpolitik fällt aus guten Gründen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Das gilt auch für die Entscheidung, was im nationalen Kontext als Altersversorgung angesehen wird. Aus Brüssel können daher nur Empfehlungen kommen, die Entscheidungen über die wichtigsten "Gestaltungsparameter" eines PTS muss den Mitgliedstaaten überlassen werden.“

Er kommentierte damit die von der EU-Aufsichtsbehörde EIOPA an die EU-Kommission gegebenen Ratschläge zur Entwicklung von Renteninformationssystemen und Renten-Dashboards. Sie sollen den Bürgern bei ihrer Ruhestandsplanung helfen und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, entstehende Lücken in ihren Rentensystemen zu erkennen. Die heute veröffentlichten Ratschläge sind die Antwort auf ein Ersuchen der EU-Kommission um technische Beratung und sind Teil der Umsetzung des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion. „Die Empfehlungen von EIOPA zeigen, dass wir in Deutschland mit den Arbeiten an der Digitalen Rentenübersicht auf dem richtigen Weg sind. Die Konsultation hat aber auch gezeigt, wie komplex solche Systeme sind, selbst in Ländern mit weniger Einwohnern und weniger komplexen Altersversorgungssystemen“, betonte Stiefermann.  

Bezogen auf das diskutierte Renten-Dashboard ergänzte Stiefermann: „Der Nutzen der erhobenen Daten ist gegen die damit verbundenen Kosten abzuwägen. Ich glaube nicht, dass das alleinige Ziel, das Renten-Dashboard zu speisen, zusätzliche Datenmeldung für EbAV und für andere die Einführung eines gänzlich neuen Meldewesens rechtfertigt. Welche Tiefe braucht man für dieses angestrebte makroökonomische Instrument? Das Renten-Dashboard sollte das nutzen, was bereits in den Mitgliedstaaten verfügbar ist.“