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81. aba-Jahrestagung 2019: Höhepunkte des zweiten Tages am 8. Mai 2019

09.05.2019
© Sandra Wildemann
© Sandra Wildemann

Den Schwerpunkt des zweiten Tages der aba-Jahrestagung bildeten die gemeinsamen Foren zweier Gruppen von Fachvereinigungen. Dieser Artikel berichtet über die gemeinsame Tagung der Fachvereinigungen Direktversicherung, öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen, Pensionsfonds und Pensionskassen.

Jürgen Rings (Leiter der FV Pensionskassen; Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG) konnte gleich zu Beginn zwei hochkarätige Referenten begrüßen: Nach einem Überblick über den Aufsichtsrahmen für EbAV beleuchtete Prof. Dr. Meinrad Dreher (Universität Mainz) die Rolle und das Vorgehen der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA. Er wies darauf hin, dass EIOPA wie alle Institutionen ein „institutionelles Eigeninteresse“ daran habe, den Einflussbereich auszuweiten und warnte vor einer überbordenden Regulierung der EbAV.

Dr. Frank Grund (Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der BaFin) entgegnete dieser Kritik, dass EIOPA nicht isoliert zu betrachten sei, sondern eine Einbindung von 28 nationalen Aufsichtsbehörden erfolge. Er informierte in seiner Rede über den EIOPA-Stresstest für EbAV und das EIOPA-Rentendatenprojekt, dessen Durchführung er für erforderlich und gerechtfertigt hält, da EIOPA dem Ziel der Finanzstabilität verpflichtet ist. Die reine Beitragszusage und die Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie waren weitere Themen in seinem Vortrag. In Bezug auf das letztgenannte Thema kündigte Dr. Grund zwei BaFin-Rundschreiben an, die in der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie für mehr Klarheit sorgen sollen. Das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation für EbAV sowie das Rundschreiben zur Eigenen Risikobeurteilung seien allerdings nicht vor Juli dieses Jahres zu erwarten, da zunächst die Veröffentlichung der EIOPA-Stellungnahmen Ende Juni abgewartet werden solle. Dr. Grund sprach sich klar gegen eine Verpflichtung, das „Common Framework“ zu nutzen, aus. Für die BaFin-Jahreskonferenz am 29. Oktober 2019 sein ein spezielles Panel für EbAV geplant.

Im nächsten Vortrag wurde das Thema „Umsetzung der EbAV-II-RL“ in einem anderen Bereich vertieft: Christian Röhle (Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG) analysierte den Ende März veröffentlichten Referentenentwurf des BMF zu den neuen VAG-Informationspflichten. Sein Fazit: Unbestimmte Rechtsbegriffe sollten anhand des nationalen Rechtsrahmens geklärt werden, Vorgaben sollten in existiere Strukturen eingebaut werden, Übergangsfristen sind für EbAV von großer Bedeutung.

Dr. Christoph Kiehn (SOKA-BAU) rundete mit einem Vortrag zum EIOPA-Stresstest für EbAV den Vormittag ab. Er stellte die Grundlagen des Stresstests dar und erläuterte das Vorgehen bei der erstmaligen Einbeziehung von ESG-Faktoren in den Stresstest. Die Einrichtungen müssen ihre Ergebnisse bis Mitte Juni abgeben, eine Veröffentlichung der (aggregierten) Ergebnisse durch EIOPA wird für Dezember 2019 erwartet.

Nach der Mittagspause verwies Dr. Torsten Gerhard (Oppenländer Rechtsanwälte) auf einen großen verbliebenen Handlungsbedarf in vielen Unternehmen auch ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung. Dabei handelte er unter anderem Erlaubnistatbestände für eine Datenverarbeitung jenseits der Einwilligung der Betroffenen sowie die unterschiedlichen denkbaren Konstellationen im Verhältnis von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versorgungsträger ab: Auftragsverarbeitung oder eine gemeinsame oder getrennte Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung.

Nach dem Impulsvortrag von Dr. Andreas Wimmer (Leiter der FV Direktversicherung; Allianz Leben) zum Thema „Kurze Bestandsaufnahme zum BRSG und aktuelle Umsetzungsfragen“, ging es mit einer Diskussionsrunde weiter. Dank Jürgen Rings, Klaus Stürmer (Leiter der FV öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen; AKA), Carsten Velten (Leiter FV Pensionsfonds; Telekom) und Dr. Andreas Wimmer wurden diverse Themen aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, was teils zu ähnlichen, teils anderen Einschätzungen führte. Die von Nikolaus Schmidt-Narischkin (Willis Towers Watson) moderierte Diskussionsrunde war sowohl Bestandaufnahme als auch Ausblick, wie es mit der bAV weitergehen könnte: die Leiter der Fachvereinigungen diskutierten Themen wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz generell (allein die Aufmerksamkeit, die die bAV dadurch vor allem im Mittelstand bekommt, ist positiv), die reine Beitragszusage im speziellen (Kulturbruch, der erst verdaut werden muss, bevor es das erste Sozialpartnermodell geben kann), die säulenübergreifende Vorsorgeinformation (ein schrittweises Vorgehen ist angebracht), VAIT (in vielen Einrichtungen waren Anpassungen notwendig) und ESG (kein bürokratisches Monster schaffen, bei dem das eigentliche Ziel verloren geht).

Danach wurde es noch einmal technisch: Dr. Michael Karst (Willis Towers Watson) analysierte den Umgang mit Reserven im Sicherungsvermögen im Falle einer Folgeübertragung bei Pensionsfonds, genauer gesagt um einen Pensionsplan eines nichtversicherungsförmig Pensionsfonds nach §236 Abs. 2 VAG. Nach der Behandlung der Rechnungsgrundlagen sowie der gesetzliche Grundlagen stellte er mögliche Dotierungsvarianten vor. Der reale Fall, auf dem der Vortrag in Teilen beruht, ist von der BaFin noch nicht entschieden – wer wissen möchte, wie hier entschieden wird, muss sich also noch etwas gedulden.

Prof. Dr. Mathias Ulbrich (Hochschule Schmalkalden) setzte mit seinem Vortrag den Schlusspunkt der Tagung der Fachvereinigungen Direktversicherung, öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen, Pensionsfonds und Pensionskassen. Er berichtete über die für die bAV relevanten aktuellen Entwicklungen im Arbeits-, Beitrags- und Steuerrecht, und berücksichtigte dabei sowohl Gesetzgebung als auch mögliche Gesetzgebungsvorhaben sowie die Rechtsprechung des BAG. Themen waren u.a. das GKV-Versichertenentlastungsgesetz, der Diskussionsstand zur Abschaffung der „Doppelverbeitragung“ und die erwartete BAG-Entscheidung zur Informationspflicht des Arbeitgebers.