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eTagung der Fachvereinigung Pensionskassen: Ein U für die wirtschaftliche Erholung

07.10.2020

Am 1. Oktober 2020 diskutierten 140 Teilnehmer die wichtigsten Herausforderungen für Pensionskassen.

Dabei ging es zunächst um den gesamtwirtschaftlichen Hintergrund und insbesondere um die Entwicklung auf den Kapitalmärkten: zu der anhaltenden Niedrigzinsphase kommen seit über einem halben Jahr die Auswirkungen der Corona-Krise. Mit Blick auf die Zukunft ist das erwartete Szenario eine langsame wirtschaftliche Erholung, bei der die Wachstumskurve der Form des Buchstaben „U“ folgt. Weniger wahrscheinlich, aber je nach Pandemieverlauf nicht ausgeschlossen, ist eine Erholung, die noch einmal einbricht und erst dann nachhaltig wird („W“).

An die Erwartung, dass es wohl lange dauert, bis die (Welt-)Wirtschaft wieder richtig läuft, knüpfte der nächste Vortrag aus Wirtschaftsprüfer-Perspektive an, bei dem es v.a. um die für Pensionskassen relevante Frage der Bewertung der Kapitalanlagen ging. Unter der Überschrift „Aktuelles der Fachvereinigung Pensionskassen“ schloss der Vormittag mit einem Überblick über die wichtigsten Themen durch den Leiter der FV, Jürgen Rings. Neben den bereits diskutierten Themen ging es auch um die Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie sowie um den künftigen Insolvenzschutz von Pensionskassenzusagen.

Der folgende Schwerpunkt beschäftigte sich dann ausführlich mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Insolvenzschutz-Regelungen. Es wurde dargestellt, wie die Melde- und Beitragspflicht gestaltet sind, wo mögliche Fallstricke liegen und beispielhaft gezeigt, wie eine Pensionskasse den Pflichten nachkommen kann. Der Tag wurde mit Einblicken in die aktuellen Rechtsentwicklungen abgeschlossen. Auch hier ging es noch einmal kurz um den Insolvenzschutz, aber auch um Themen wie Anpassungsprüfungs- und Einstandspflicht des Arbeitgebers, die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis, die Digitale Rentenübersicht, die Verbesserung der Geringverdienerförderung oder die Zurechnung von Renten für den Sterbemonat bei der Rentenbezugsmitteilung.