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Rückblick auf die 86. Jahrestagung: Plenumsveranstaltung am 14. Mai 2024

16.05.2024

Am Morgen des 14. Mai 2024: Wohlgeordnete Ruhe vor dem Ansturm eines interessierten Publikums – über 500 Personen besuchten die Veranstaltung in Berlin (und weitere rund 100 verfolgten das Geschehen an den Bildschirmen).

Dr. Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der aba, äußerte zu Beginn seines „Berichts zur Lage“ die Hoffnung, dass die Zeit des Wartens – verlängert durch das Tauziehen um das Rentenpaket II – auf ein umfassendes Reformpaket im Arbeits-, Aufsichts-, Sozial- und Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr zu lang dauern würde.

Beim Rückblick auf das zurückliegende Jahr stellte Dr. Thurnes erzielte (Zwischen-)Erfolge und bleibende Herausforderungen in einer Vielzahl von Bereichen dar, darunter: Arbeitsrecht (geplante Korrekturen am Nachweisgesetz im Rahmen des BEG IV), Nachhaltigkeit (CSRD-Richtlinie, Photovoltaik-Investitionen von steuerbefreiten Altersversorgungseinrichtungen), IT-Regulatorik (DORA-Verordnung, FIDA-Verordnungsvorschlag), Erleichterungen bei der Steuererklärungspflicht von Rentnern sowie die laufende Anbindungsphase an die Digitale Rentenübersicht.

Für aba-Mitglieder wird der Bericht zur Lage ab 15. Juni 2024 in der BetrAV-Ausgabe 4/2024, abrufbar auch im passwortgeschützten Bereich der aba-Website, einsehbar sein. 

©  Foto: Sandra Wildemann / aba

Blicks ins Publikum

©  Foto: Sandra Wildemann / aba

Professor Dr. Georg Thüsing, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, warf in seinem kurzweiligen Vortrag zum bevorstehenden 50-jährigen Jubiläum des Betriebsrentengesetzes einen Blick weit zurück in die Vergangenheit, nämlich auf die eigentlichen Ursprünge der betrieblichen Altersversorgung im 19. Jahrhundert und auf den Weg zum heutigen, im BetrAVG kodifizierten Betriebsrentenrecht. Bei dessen zentralem Ziel, der Rechtsklarheit, besteht laut Thüsing auch heute noch in vielen Einzelfragen Optimierungsbedarf, was er anhand von Beispielen wie der Änderung oder Befristung von Versorgungszusagen oder den Informationspflichten deutlich machte.

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Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, Ausgangspunkt war die aktuelle, stabile Situation der gesetzlichen Rentversicherung. Trotz eines fortschreitenden demografischen Wandels sei es in den letzten Jahren gelungen, nicht nur den Beitragssatz stabil zu halten, sondern auch den Anteil des Bundeszuschusses an den Gesamteinnahmen.

Weiter gab sie einen Ausblick auf die möglichen Effekte des Rentenpakets II und auf weitere geplante Reformen wie die obligatorische Absicherung für Selbstständige. 

Außerdem behandelte Gundula Roßbach Fragen, die aus einem steigenden Aufkommen freiwilliger Beiträge resultieren, insbesondere in Form der Beiträge zum Ausgleich von Frühverrentungsabschlägen, die im Jahr 2022 erstmals die Höhe von 1 Mrd. Euro überschritten haben und auch aktuell noch auf hohem Niveau verharren.  

©  Foto: Sandra Wildemann / aba

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter behandelte in seinem Beitrag unter anderem die Risiken, die von steigenden Sozialversicherungsbeiträgen und einem zunehmendem Arbeits- und Fachkräftemangel ausgehen: sowohl für die finanzielle Stabilität der Alterssicherung aber vor allem für die wirtschaftliche Stabilität insgesamt. 

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Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gab Einblicke in den Vorbereitungsstand des arbeitsrechtlichen Teils des erwarteten Reformpakets zum Betriebsrentenrecht. Das Paket sei "nahezu startbereit" und werde insbesondere, aber nicht Erleichterungen beim Zugang tarifgebundener Unternehmen an Sozialpartnermodellen (mit Zustimmung der jeweiligen Tarifpartner) vorsehen. 

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Auch der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Florian Toncar, MdB (Bundesfinanzministerium) gab einen Überblick über die Beiträge seines Hauses zu dem mit Spannung erwarteten Reformpaket: Neben Verbesserungen im Bereich der Geringverdienerförderung erwähnte er aufsichtsrechtliche Reformen, unter anderem bei den Bedeckungs- und Kapitalanlagevorschriften.

Er stellte die für die betrieblichen Altersversorgung geplanen Änderungen in den Kontext weiterer Reformen auf nationaler Ebene (wie z.B. der Finanzbildungsstrategie) und europäischer Vorhaben wie der FIDA-Verordnung, die am Nachmittag des  ersten Tags der aba-Jahrestagung noch eingehender behandelt wurde (vgl. Ende dieser Bilderstrecke) 

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Beate Petry (BASF SE, Mitglied des aba-Vorstands) führte in den Tagesordnungspunkt zur Digitalen Rentenübersicht sowie zum FIDA-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission ein. Der Titel dieses Programmpunkts "Betriebsrentendaten: Wer liefert? Welche Daten? Wie? An wen? Mit welchem Ziel?" verdeutlich das Spannungsfeld, das sich ergibt aus nachvollziehbaren Informationswünschen von Vorsorgeberechtigten einerseits und dem ungewissen Nutzen möglicher Zugriffsrechte externer Dienstleister sowie dem drohenden Umsetzungsaufwand für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung anderseits.

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Peter Gramke (ZVK des Baugewerbes AG, SOKA-BAU) stellte zunächst die Inhalte des FIDA-Verordnungsvorschlags vor und ordnete seine Entstehung in den Kontext der "Digital Finance Strategy" der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 ein.

In einer systematischen Gegenüberstellung arbeitete er Gemeinsamkeiten, aber vor allem die Unterschiede zwischen der Digitalen Rentenübersicht und einem Datenaustausch nach dem Modell des FIDA-Verordnungsvorschlags heraus. Er betonte den umfassenden Charakter der Digitalen Rentenübersicht, der im Gegensatz zu möglichen FIDA-Diensten insbesondere auch die gesetzlichen Rentenansprüche und weite Teile der privaten Vorsorge (3. Säule umfasst). Weiter beleuchtete er die Rolle der "Datennutzer". Diese, insbesondere Dienstleister wie Fintechs, würden durch die FIDA-Verordnung eine eigene Rolle und eigene Rechte bekommen, anders als bei der Digitalen Rentenübersicht. Dort greift nur der der Versorgungsberechtigte auf die Daten zu und entscheidet selbst darüber, welchem Dienstleister er sie zur verfügung stellt. 

Weiter stellte Peter Gramke zentrale Instrumente des Verordnungsvorschlags vor wie etwa die vertragliche "Systeme für den Austausch von Finanzdaten" (Englisch: „schemes“) oder die so genannten Dashboards zur Steuerung von Zugriffsberechtigungen.

Er beschloss seinen Vortrag mit einer Auflistung der weitreichenden Herausforderungen im Falle der Einbeziehung von EbAV in eine wie von der Kommission vorgeschlagenen Verordnung. EbAV müssten mit einem Aufwand für die Entwicklung und den Betrieb der Schnittstellen zu externen Datennutzern rechnen. Vermutlich käme es auch zu höheren Anforderungen an die Schnelligkeit der Datenbereitstellung als bei der Digitalen Rentenübersicht und potentiell auch zu einem erweiterten Umfang der Datenanforderungen – all dies bei einem angesichts des Wesens und der Funktion von EbAV kaum vorhandenen Nutzens für Begünstigte. 

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Mladen Sancanin (PGGM, und zugleich Vertreter des PE-Mitgliedsverbands PensionsEurope) berichtete von dem grundsätzlichen Interesse der Akteure innerhalb der niederländischen bAV-Landschaft (175 Pensionsfonds, 10 Pensionsfondsservicegesellschaft), Daten untereinander zu teilen - in einer Art und Weise die mit den Grundprinzipien der FIDA-Verordnung übereinstimmt. 

Als möglichen Nutzen eines solchen Informationsaustauschs sieht er verbesserte und erweiterte Informationen für Begünstigte, also über den bloßen Stand der Altersvorsorgeansprüche hinaus. Ermöglicht werden könnten etwa Informationen über potentielle Auswirkungen von Lebensereignissen wie ein vorgezogener Ruhestand oder eine Ehescheidung mit anschließendem Versorgungausgleich.

Er empfahl, die Chancen der Verordnung im Sinne eines gesetzlich regulierten Weges mitzugehen und warnte vor einem noch höheren Handlungsdruck, der von einer gesetzlich unregulierten Regulierung "durch den Markt" ausgehen könnte.

©  Sandra Wildemann / aba

Eine von Beate Petry moderierte Podiumsdiskussion mit Peter Gramke und Mladen Sancinin beschloss den ersten Veranstaltungstag.

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