Begriffe A-Z
normal keine LG
Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wegen dauerhafter Erwerbsminderung aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII. Die Grundsicherung bildet das unterste Netz im System der sozialen Sicherung – daher sind nach dem Subsidiaritätsgrundsatz sämtliche Einkommensarten grundsätzlich in voller Höhe anzurechnen.
Um die Vorsorgebereitschaft zu erhöhen und sicherzustellen, dass sich die Vorsorge für das Alter in jedem Fall lohnt, werden seit dem 1. Januar 2018 Freibeträge für Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge zum Teil nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bis zu einem Betrag von 100 Euro unterbleibt die Anrechnung vollständig, darüber hinaus werden 30% bis zu einem gesamten Höchstbetrag von 50% der Regelbedarfsstufe 1 (2026: maximal 281,50 Euro) nicht angerechnet.
Die Freibeträge in der Grundsicherung kommen neben Renten aus der betrieblichen Altersversorgung unter anderem auch Riester-Renten zugute. Altersrenten aus der ersten Säule, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung, werden grundsätzlich weiterhin voll auf die Grundsicherung angerechnet.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" beschäftigen (nur für Mitglieder):
| Stichwort | Beitrag | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel | Rubrik | Heft |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundsicherung | teilweise Freistellung der zusätzlichen Altersvorsorge in der Grundsicherung (§ 82 Abs. 4 SGB XII) | 357 | 356 | Dr. Annekatrin Veit, München /Antje Scherbarth, Berlin | Abhandlungen | 5-2018 |
| Grundsicherung | keine volle Anrechnung der Betriebsrenten mehr auf die Grundsicherung im Alter | 256 | 255 | Dr. Rolf Schmachtenberg, Berlin | Der Kommentar | 4-2018 |
| Grundsicherung | der neue Anrechnungsfreibetrag in der Grundsicherung | 277 | 276 | Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin | Abhandlungen | 4-2018 |
| Grundsicherung | Freibetrag bei der Grundsicherung nach den Regelungen des BetrAVG n.F. | 552 | 550 | Sylvia Dünn, Berlin | Abhandlungen | 7-2017 |
| Grundsicherung | Einschränkung der Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung | 378 | 377 | Der Kommentar | Der Kommentar | 5-2017 |
| Grundsicherung | Freibetrag für Zusatzrenten bei der Grundsicherung | 652 | 650 | Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Michael Grom /Moritz Menzel / Dominik Tschinkl,Würzburg | Abhandlungen | 8-2016 |
| Grundsicherung | Anrechnung der bAV auf Grundsicherung ist wesentliches Hemmnis für ihre Ausbreitung | 2 | 1 | Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main | Der Kommentar | 1-2016 |
| Grundsicherung | Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung sollte unbedingt entfallen | 542 | 542 | aba-Reformmodell zur bAV | Abhandlungen | 7-2015 |
| Grundsicherung | Problem der Anrechnung auf die Grundsicherung muss dringend gelöst werden | 96 | 95 | BMAS-Vorschlag\: Eine bessere bAV füralle? | Der Kommentar | 2-2015 |
| Grundsicherung | Leistungen der bAV dürfen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden | 2 | 1 | BAV in der Zeitenwende – Die Politikmuss jetzt die notwendigen Signalerichtig setzen! | Der Kommentar | 1-2014 |