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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Glossarbegriff


Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen dauerhafter Erwerbsminderung aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII. Die Grundsicherung bildet das unterste Netz im System der sozialen Sicherung – daher sind nach dem Subsidiaritätsgrundsatz sämtliche Einkommensarten grundsätzlich in voller Höhe anzurechnen.

Um die Vorsorgebereitschaft zu erhöhen und sicherzustellen, dass sich die Vorsorge für das Alter in jedem Fall lohnt, werden seit dem 1. Januar 2018 Freibeträge für Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge zum Teil nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bis zu einem Betrag von 100 Euro unterbleibt die Anrechnung vollständig, darüber hinaus werden 30% bis zu einem gesamten Höchstbetrag von 50% der Regelbedarfsstufe 1 (2024: maximal 281,50 Euro) nicht angerechnet.

Die Freibeträge in der Grundsicherung kommen neben Renten aus der betrieblichen Altersversorgung unter anderem auch Riester-Renten zugute. Altersrenten aus der ersten Säule, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung, werden grundsätzlich weiter voll auf die Grundsicherung angerechnet.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Fundstellenbeschreibung Seite Stichwort Seite Artikel Artikel mit Link Rubrik Heft
Grundsicherung teilweise Freistellung der zusätzlichen Altersvorsorge in der Grundsicherung (§ 82 Abs. 4 SGB XII) 357 356 Dr. Annekatrin Veit, München /Antje Scherbarth, Berlin Abhandlungen 2018-5
Grundsicherung der neue Anrechnungsfreibetrag in der Grundsicherung 277 276 Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin Abhandlungen 2018-4
Grundsicherung Freibetrag bei der Grundsicherung nach den Regelungen des BetrAVG n.F. 552 550 Sylvia Dünn, Berlin Abhandlungen 2017-7
Grundsicherung Freibetrag für Zusatzrenten bei der Grundsicherung 652 650 Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Michael Grom /Moritz Menzel / Dominik Tschinkl,Würzburg Abhandlungen 2016-8
Grundsicherung Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung sollte unbedingt entfallen 542 542 aba-Reformmodell zur bAV Abhandlungen 2015-7