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Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen dauerhafter Erwerbsminderung aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII. Die Grundsicherung bildet das unterste Netz im System der sozialen Sicherung – daher sind nach dem Subsidiaritätsgrundsatz sämtliche Einkommensarten grundsätzlich in voller Höhe anzurechnen.
Um die Vorsorgebereitschaft zu erhöhen und sicherzustellen, dass sich die Vorsorge für das Alter in jedem Fall lohnt, werden seit dem 1. Januar 2018 Freibeträge für Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge zum Teil nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bis zu einem Betrag von 100 Euro unterbleibt die Anrechnung vollständig, darüber hinaus werden 30% bis zu einem gesamten Höchstbetrag von 50% der Regelbedarfsstufe 1 (2024: maximal 281,50 Euro) nicht angerechnet.
Die Freibeträge in der Grundsicherung kommen neben Renten aus der betrieblichen Altersversorgung unter anderem auch Riester-Renten zugute. Altersrenten aus der ersten Säule, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung, werden grundsätzlich weiter voll auf die Grundsicherung angerechnet.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" beschäftigen (nur für Mitglieder):
Stichwort | Beitrag | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel | Rubrik | Heft |
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Grundsicherung | keine volle Anrechnung der Betriebsrenten mehr auf die Grundsicherung im Alter | 256 | 255 | Weichenstellungen für eine nachhaltige und gerechte Alterssicherung - Dr. Rolf Schmachtenberg, Berlin | Der Kommentar | 4-2018 |
Grundsicherung | der neue Anrechnungsfreibetrag in der Grundsicherung | 277 | 276 | Das BRSG aus Sicht der Sozial- und Tarifpolitik - Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin | Abhandlungen | 4-2018 |
Grundsicherung | teilweise Freistellung der zusätzlichen Altersvorsorge in der Grundsicherung (§ 82 Abs. 4 SGB XII) | 357 | 356 | Die Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung nach dem BRSG - Dr. Annekatrin Veit, München /Antje Scherbarth, Berlin | Abhandlungen | 5-2018 |
Grundsicherung | Einschränkung der Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung | 378 | 377 | Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt! - Der Kommentar | Der Kommentar | 5-2017 |
Grundsicherung | Freibetrag bei der Grundsicherung nach den Regelungen des BetrAVG n.F. | 552 | 550 | Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - Sylvia Dünn, Berlin | Abhandlungen | 7-2017 |
Grundsicherung | Anrechnung der bAV auf Grundsicherung ist wesentliches Hemmnis für ihre Ausbreitung | 2 | 1 | Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main | Der Kommentar | 1-2016 |
Grundsicherung | Freibetrag für Zusatzrenten bei der Grundsicherung | 652 | 650 | Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Michael Grom /Moritz Menzel / Dominik Tschinkl,Würzburg | Abhandlungen | 8-2016 |
Grundsicherung | Problem der Anrechnung auf die Grundsicherung muss dringend gelöst werden | 96 | 95 | BMAS-Vorschlag: Eine bessere bAV für alle? | Der Kommentar | 2-2015 |
Grundsicherung | Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung sollte unbedingt entfallen | 542 | 542 | aba-Reformmodell zur bAV | Abhandlungen | 7-2015 |
Grundsicherung | Leistungen der bAV dürfen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden | 2 | 1 | BAV in der Zeitenwende – Die Politikmuss jetzt die notwendigen Signale richtig setzen! | Der Kommentar | 1-2014 |