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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Glossarbegriff


Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen dauerhafter Erwerbsminderung aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII. Die Grundsicherung bildet das unterste Netz im System der sozialen Sicherung – daher sind nach dem Subsidiaritätsgrundsatz sämtliche Einkommensarten grundsätzlich in voller Höhe anzurechnen.

Um die Vorsorgebereitschaft zu erhöhen und sicherzustellen, dass sich die Vorsorge für das Alter in jedem Fall lohnt, werden seit dem 1. Januar 2018 Freibeträge für Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge zum Teil nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bis zu einem Betrag von 100 Euro unterbleibt die Anrechnung vollständig, darüber hinaus werden 30% bis zu einem gesamten Höchstbetrag von 50% der Regelbedarfsstufe 1 (2024: maximal 281,50 Euro) nicht angerechnet.

Die Freibeträge in der Grundsicherung kommen neben Renten aus der betrieblichen Altersversorgung unter anderem auch Riester-Renten zugute. Altersrenten aus der ersten Säule, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung, werden grundsätzlich weiter voll auf die Grundsicherung angerechnet.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Beitrag Seite Stichwort Seite Artikel Artikel Rubrik Heft
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Grundsicherung der neue Anrechnungsfreibetrag in der Grundsicherung 277 276 Das BRSG aus Sicht der Sozial- und Tarifpolitik - Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin Abhandlungen 4-2018
Grundsicherung teilweise Freistellung der zusätzlichen Altersvorsorge in der Grundsicherung (§ 82 Abs. 4 SGB XII) 357 356 Die Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung nach dem BRSG - Dr. Annekatrin Veit, München /Antje Scherbarth, Berlin Abhandlungen 5-2018
Grundsicherung Einschränkung der Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung 378 377 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt! - Der Kommentar Der Kommentar 5-2017
Grundsicherung Freibetrag bei der Grundsicherung nach den Regelungen des BetrAVG n.F. 552 550 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - Sylvia Dünn, Berlin Abhandlungen 7-2017
Grundsicherung Anrechnung der bAV auf Grundsicherung ist wesentliches Hemmnis für ihre Ausbreitung 2 1 Der Kommentar Joachim Schwind, Frankfurt am Main  Der Kommentar  1-2016
Grundsicherung Freibetrag für Zusatzrenten bei der Grundsicherung 652 650 Prof. Dr. Dirk Kiesewetter / Michael Grom /Moritz Menzel / Dominik Tschinkl,Würzburg Abhandlungen 8-2016
Grundsicherung Problem der Anrechnung auf die Grundsicherung muss dringend gelöst werden 96 95 BMAS-Vorschlag: Eine bessere bAV für alle? Der Kommentar 2-2015
Grundsicherung Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung sollte unbedingt entfallen 542 542 aba-Reformmodell zur bAV Abhandlungen 7-2015
Grundsicherung Leistungen der bAV dürfen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden 2 1 BAV in der Zeitenwende – Die Politikmuss jetzt die notwendigen Signale richtig setzen! Der Kommentar 1-2014