2019-03-13 Hintergrundvermerk über die vorläufige Einigung zur PEPP-Verordnung

normal keine LG

Hintergrundvermerk über die vorläufige Einigung zur PEPP-Verordnung

13.03.2019

Am 13. Februar 2019 haben die EU‑Botschafterinnen und Botschafter eine Einigung über die geplante Verordnung über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) formell gebilligt, die zuvor in den informellen Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament erzielt wurde (Kompromisstext). Die endgültige Verabschiedung in Rat und Parlament wird für April 2019 erwartet. Die Verordnung würde dann bereits am 20. Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der EU in Kraft treten (Art. 74).

Über die Inhalte des Kompromisses informiert ein für Mitglieder zugängliches Hintergrundpapier.

 
Diese Seite verwendet technisch notwendige Session-Cookies, die für die Dauer Ihres Besuchs (Session) gesetzt und nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden. Einzelseiten mit Anmeldeformularen zu aba-Newslettern verwenden einen Drittanbieter-Cookie (Sendinblue). Ein weiteres Cookie ermöglicht es, dass dieses Cookie-Banner für 365 Tage ausgeschaltet bleibt, nachdem Sie es geschlossen haben. Weitere Details können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.