Hintergrundvermerk über die vorläufige Einigung zur PEPP-Verordnung
13.03.2019
Am 13. Februar 2019 haben die EU‑Botschafterinnen und Botschafter eine Einigung über die geplante Verordnung über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) formell gebilligt, die zuvor in den informellen Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament erzielt wurde (Kompromisstext). Die endgültige Verabschiedung in Rat und Parlament wird für April 2019 erwartet. Die Verordnung würde dann bereits am 20. Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der EU in Kraft treten (Art. 74).
Über die Inhalte des Kompromisses informiert ein für Mitglieder zugängliches Hintergrundpapier.