2020-08-14 Bericht zur Mobilitätsrichtlinie

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Bericht zur Mobilitätsrichtlinie

(PDF-Volltext exklusiv für Mitglieder)

14.08.2020

Die Richtlinie 2014/50/EU vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen (auch Mobilitätsrichtlinie genannt) ist am 20. Mai 2014 in Kraft getreten und war von den Mitgliedstaaten (MS) bis zum 21. Mai 2018 (Art. 8) umzusetzen.

Laut Art. 9 der Richtlinie mussten die MS der Kommission bis zum 21. Mai 2019 „sämtliche verfügbaren Informationen über die Anwendung dieser Richtlinie“ übermitteln. Die Kommission war verpflichtet, bis zum 21. Mai 2020 einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie zu erstellt und dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vorzulegen.

Ein im Mitgliederbereich veröffentlichtes Hintergrundpapier erläutert den Inhalt des seit dem 10. Juli 2020 vorliegenden Berichts mit Fokus auf die für die deutsche betriebliche Altersversorgung relevanten Informationen.

 
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