Melde- und Veröffentlichungsplattform: Klärung von Anwendungsproblemen
29.06.2023
Die seit 2012 existierende Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin hat durch die am 29.11.2022 in Kraft getretene Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung (VersAusgl-AnzV) einen spürbaren Bedeutungszuwachs erlangt. Seither dürfen Meldungen zu Ausgliederungen ausschließlich elektronisch über die MVP eingereicht werden. EbAV müssen zudem die beabsichtigte Ausgliederung sonstiger Tätigkeiten nach § 234e Abs. 3 und § 237 Abs. 1 Satz 1 VAG anzeigen. Weitere Meldepflichten gelten bei nach Vertragsschluss eingetretenen Änderungen wesentlicher Umstände in Bezug auf wichtige ausgegliederte Funktionen und Versicherungstätigkeiten.
Die praktische Bedienung der MVP hat seit November 2022 bei vielen EbAV zu Fragen und Problemen unterschiedlicher Art geführt. Viele davon wurden in der zielgruppenorientierten Online-Veranstaltung für Versicherungen und EbAV am 22. Februar 2023 behandelt. Wichtige Antworten wurden im Nachgang dazu in einem FAQ auf der BaFin-Homepage veröffentlicht.
Für Nutzer des Mitgliederbereichs der aba-Homepage wurden in der Rubrik "Hintergrundpapier" veröffentlicht:
- ein Ergebnisvermerk eines fachlichen Austauschs mit BaFin-Vertretern (anonymisiert)
- das aba-Schreiben zu Praxisproblemen und die dazu von der BaFin gegebenen Antworten und Hinweise