2024-01-18 Mögliche Anpassungen der EZB-VO über Wertpapierstatistiken – neue Meldepflichten für Altersversorgungseinrichtungen?

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Mögliche Anpassungen der EZB-VO über Wertpapierstatistiken – neue Meldepflichten für Altersversorgungseinrichtungen?

18.01.2024

Die EZB diskutiert derzeit Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 (konsolidierte Fassung) über die Statistiken über Wertpapierbestände. Da die diskutierten Anpassungen der Verordnung über die Statistiken über Wertpapierbestände erweiterte / neue Meldepflichten auch für „Altersvorsorgeeinrichtungen“ nach sich ziehen können, möchte die EZB nun die Kosten und Aufwände im Zusammenhang mit den potentiellen neuen Meldeanforderungen bewerten. Hierfür hat die aba von der Bundesbank einen bis zum 17. Januar 2024 auszufüllenden Fragebogen erhalten.

Dieser Fragen ist für Personen mit Zugang zum Mitgliederbereich der aba-Homepage über den unten stehenden Link abrufbar.

Bislang ist uns unklar, welche Probleme im Bereich der Wertpapierstatistik bestehen und warum zusätzliche Inhalte sowie eine Verkürzung der bisherigen Berichtsfrequenz und Einreichungsfrist für Altersvorsorgeeinrichtungen erforderlich erscheinen.

Aktualisierung des ursprünglich am 21. Dezember 2023 erscheinen Artikels am 18. Januar 2024:

Die Antwort der aba an die Bundesbank, wurde ebenfalls abrufbar als PDF im Mitgliederbereich, ergänzt. 

 
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