2020-08-12 aba-Positionspapier zum Bericht der Experten Gruppe „Renten“

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aba-Positionspapier zum Bericht der Experten Gruppe „Renten“

12.08.2020

Am 6. Februar 2020 hat die Kommission den Bericht der High Level Expert Group on Pensions veröffentlicht (mehr Informationen hier). Das aba-Positionspapier bewertet die Empfehlungen des Berichts, die aus Sicht der aba besonders wichtig sind.

Im ersten Teil des Positionspapiers legt die aba ihre Positionen zu grundsätzlichen Fragen / Themen dar. So betont die aba die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung und fordert, dass kollektive Ansätze gestärkt werden sollten. Wie in vorherigen Stellungnahmen betont die aba, dass es innerhalb der EU eine große Vielfalt in der Altersversorgung gibt, und es daher keine Einheitslösungen zu ihrer Stärkung geben kann. Aufgrund der Vorteile kollektiver Systeme spricht sich die aba gegen den individualisierten Ansatz des EU-Altersvorsorgeprodukts PEPP aus.

Im zweiten Teil des Positionspapiers kommentiert die aba die für die deutsche bAV besonders relevanten Empfehlungen. Zu den nationalen Rahmenbedingungen heißt es u.a.:

  • Wir begrüßen, dass die Expertengruppe die wichtige Rolle der Sozialpartner anerkennt und entsprechende Rahmenbedingungen für die kollektiv organisierte bAV empfiehlt.
  • Ein stabiler gesetzlicher Rahmen ist die Voraussetzung für eine verlässliche bAV. Wir begrüßen daher, dass der Bericht die Bedeutung von Stabilität der gesetzlichen Anforderungen betont. Neben dieser Kontinuität sind gründlichen Kosten-Folgenabschätzungen vor Einführung neuer Regelungen wichtig.
  • Je nach System muss auch der sozialversicherungsrechtliche Rahmen für die ergänzende Altersversorgung – v.a. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Beiträge zur ergänzenden Altersversorgung und deren Leistungen - betrachtet werden. Fehlanreize durch jegliche Art von Doppelverbeitragung sollten vermieden werden.

Zur Regulierung auf EU-Ebene werden u.a. folgende Punkte genannt:

  • ​​​Wir begrüßen, dass der Expertenbericht die Vielfalt der Alterssicherungssysteme anerkennt. So gibt es in Deutschland im Bereich der ergänzenden Altersversorgung seit der Rentenreform 2001 nicht nur fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung, sondern neben den traditionellen Produkten der privaten Altersversorgung auch die Riester-Rente. Dabei fallen Pensionskassen und Pensionsfonds unter die EU-Aufsichtsrichtlinie EbAV-II.
  • Wir unterstützen die ausdrückliche Positionierung der Expertengruppe, auch künftig den EU-Mindestharmonisierungsansatz für EbAV beizubehalten. Der aufsichtsrechtliche EU-Mindestharmonisierungscharakter der EbAV-II-RL sollte es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Verschiedenheiten des nationalen Arbeits- und Sozialrechts Rechnung zu tragen. Der EU-Mindestharmonisierungscharakter der EbAV-II-RL sollte nicht durch andere Verordnungen ausgehebelt werden.
  • Entstehende ESG-Regulierung muss so sein, dass sie auch von EbAV, die im langfristigen Interesse der Begünstigten handeln und bei denen Trägerunternehmen wichtige Stakeholder sind, mit vertretbaren Kosten umsetzbar ist.

 

Bei allen Diskussionen ist zu berücksichtigen, dass die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer in der EU aktuell noch keine betriebliche Altersversorgung und nur zum Teil eine private Altersvorsorge hat. Das sozialpolitische Ziel der EU-Kommission sollte es sein, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, dass mehr Menschen von einer betrieblichen Altersversorgung profitieren können.

 
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