2020-10-01 Referentenentwurf zur Änderung des Versorgungsausgleichs

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Referentenentwurf zur Änderung des Versorgungsausgleichs

(PDF-Volltext exklusiv für Mitglieder)

01.10.2020

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 2. September 2020 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichs vorgelegt.

Zielsetzung und Hintergrund des Referenten-Entwurfs wurden in einer ergänzenden Pressemitteilung erläutert.

Die betriebliche Altersversorgung ist insbesondere von folgenden zwei geplanten Änderungen betroffen:

  • Im Rahmen der §§ 14, 17 VersAusglG sollen künftig die Ausgleichswerte mehrerer Bausteine einer betrieblichen Altersversorgung bei einem Versorgungsträger mit Blick auf die Wertgrenze zusammengerechnet werden.
  • Bei einem Leistungsbezug der ausgleichspflichtigen Person zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung soll sich die ausgleichsberechtigte Person über ein Wahlrecht dafür entscheiden können, dass das Anrecht in diesem Fall dem schuldrechtlichen Ausgleich vorbehalten bleibt.

Die aba hat zu dem Referentenentwurf eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, in der insbesondere Aspekte des durch die geplanten Änderungen zu erwartenden Mehraufwandes für die Versorgungsträger und Arbeitgeber hervorgehoben wurden.

Hinweis: Bis auf weiteres ist diese Stellungnahme nur auf den passwortgeschützten Mitgliederseiten der aba abrufbar.

 
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