EIOPA-Meldewesen – Allgemeinverfügung aktualisiert
(PDF-Volltext exklusiv für Mitglieder)
22.12.2020
22.12.2020
Die Allgemeinverfügung der BaFin vom 10. November 2020 „zur Umsetzung des EIOPA-Beschlusses vom 2. Juni 2020 betreffend eines Informationsverlangens gegenüber nationalen Aufsichtsbehörden (EIOPA-BoS/20-362) wurde veröffentlicht. Die aba hatte am 16. Oktober 2020 zum BaFin-Entwurf Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist im Mitgliedereich aufrufbar (orange-farbene Schaltfläche).
Berichtspflichtige Altersversorgungseinrichtungen müssen die aktualisierte Allgemeinverfügung (Anlage II + III) ab dem 1. Januar 2021 verwenden und erstmals berücksichtigen, wenn sie die Daten für das vierte Quartal 2020 (bis 4. März 2021) und die Jahresmeldung 2020 (bis 4. Juni 2021) übermitteln.